von Manfred Domschitz
Vom 11. bis zum 13. Februar findet in Wien eine Volksbefragung statt. Fünf Fragen werden dabei gestellt. Gleich die erste lautet: “Sind Sie dafür, dass in Wien die Möglichkeit geschaffen wird, neue HausbesorgerInnen (mit modernem Berufsbild) einzustellen?”
Der Hintergrund: Im Jahr 2000 schaffte die damalige schwarz-blaue Regierungsmehrheit das Hausbesorgergesetz ersatzlos ab. Über die Beweggründe kann man nur spekulieren. Die Auftragslage der Reinigungsunternehmen hat sich dadurch jedenfalls nicht verschlechtert. Was bei der Diskussion aber meist übersehen wird: Auch vor Abschaffung des Hausbesorgergesetzes gab es keine Verpflichtung des Hauseigentümers, einen Hausbesorger zu beschäftigen. 2000 wurde aber selbst die Möglichkeit (!) beseitigt. Es wurde also ein ganzer Beruf – manche nannten ihn sogar eine “Wiener Institution” – schlichtweg verboten. Ein im Grunde beispiellos merkwürdiger Vorgang. Hauptbetroffen von der neuen Rechtslage war die Stadt Wien mit ihren 220.000 Gemeindewohnungen und ihren damals 4.000 Hausbesorgerdienstposten, die von einem Tag auf den anderen nicht mehr nachbesetzt werden konnten.
Wenn heute von verschiedenen Seiten behauptet wird, dass es der Stadt Wien jederzeit möglich wäre, in den Gemeindebauten Hausbesorger zu beschäftigen, so ist das schlicht falsch. Denn das wesentliche Kriterium, das den Hausbesorger von einem “Hausbetreuer” unterschied, war seine – im Hausbesorgergesetz geregelte – Dienstwohnung innerhalb der Wohnhausanlage. Erst die Tatsache, dass der Hausbesorger im Haus wohnte, machte ihn zu jenem Ansprechpartner, den sich heute viele Mieter wieder zurück wünschen.
Keine Frage: Es gibt auch sehr viele, die das anders sehen. Nicht alle Hausbesorger sind schließlich als Heinzelmännchen in die Geschichte eingegangen. Da unterscheiden sich die Hausbesorger nicht von anderen Berufsgruppen. Die Entscheidung “Hausbesorger: Pro oder Contra?” lässt sich mit Einzelbeispielen nicht sinnvoll treffen. Die eigentliche Frage lautet: Sollen die Mieter in Hinkunft wieder zwischen Hausbesorgern und Reinigungsdiensten wählen können, oder sollen sie weiterhin dazu gezwungen sein, die Hausbetreuung externen Firmen zu überantworten? Betrachtet man es so, dann kann man als Mieter bei der Volksbefragung eigentlich nur mit Ja abstimmen.
