Die Jahresabrechnung der Betriebskosten für 2009 bringt für viele GemeindebaumieterInnen ein positives Ergebnis. Fast drei Viertel der MieterInnen erhalten im Schnitt 97,00 EUR rückerstattet. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind den MieterInnen von ihrem Vermieter alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten Positionen darzustellen. Wurde von den MieterInnen monatlich mehr einbezahlt als ausgegeben wurde, ist die Differenz den MieterInnen rückzuerstatten. In die Betriebskosten dürfen allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten – zum Beispiel für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift – eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die nicht immer eingehalten wird. Daher empfiehlt sich die Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung. “Leider kommt es immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Deshalb ist bei Verdacht eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung angebracht – gemäß dem Motto ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘. Denn die Hausverwaltung hat den Mieterinnen und Mietern jedenfalls Einblick in die Rechnungen zu gewähren”, erklärt der Wiener Wohnbaustadtrat Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig.
Sollten irgendwo tatsächliche Differenzen zwischen Mietern und Hausverwaltung bzw. der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, so werden diese bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.
MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle
von Christopher Maurer
In einer heute veröffentlichten Presseaussendung erteilte Justizministerin Bandion-Ortner dem geplanten Hausbesorgergesetz eine Absage. Insbesondere sei das im Gesetzesentwurf vorgesehene Mitbestimmungsrecht der MieterInnen in Sachen Hausbetreuung gefährlich für sozial schwächere MieterInnen. Die größte Sorge Bandion-Ortners hierbei:“Wenn eine Mehrheit wohlhabender Mieter eine Änderung in Richtung einer kostenintensiveren Hausbetreuung beansprucht, könnte sie dies nach Einführung einer solchen Bestimmung den weniger Wohlhabenden aufzwingen.“ Weiters sei ein derartiges Mitbestimmungsrecht der MieterInnen rechtlich nicht vorgesehen, weshalb dieser Vorschlag abzulehnen sei. Was die Justizministerin dabei vergessen dürfte ist, dass jeder der mitbestimmt auch zahlen muss. So wirkt die Sorge Bandion-Ortners, dass „böse“ Reiche freiwillig einer teureren Lösung zustimmen könnten um sozial Schwächeren eins auszuwischen, einigermaßen absurd. Wieso man bei der Bestellung von Leistungen, die man selbst bezahlt, kein Mitspracherecht haben soll, ist für die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte nicht nachvollziehbar. Wer zahlt muss auch Entscheiden dürfen, weshalb der Gesetzesentwurf einen Schritt in die Richtige Richtung geht. Auch die Argumentation, dass dies bisher nicht gesetzlich vorgesehen und daher abzulehnen sei, erscheint – gerade weil sie von der Justizministerin kommt – äußerst befremdlich. Bereits jetzt sind grundlegende Mietermitbestimmungsrechte in Bundesgesetzen wie dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgeschrieben, weshalb von einem absoluten Tabubruch keine Rede sein kann. Darüberhinaus sollten auch Gesetzesentwürfe gerade dazu prädestiniert sein um neue Gesetze zu beschließen. Wo kämen wir hin, wenn nichts beschlossen werden würde, was es nicht gibt?
Die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte freut sich, dass der Forderung nach “Mietermitbestimmung für Alle” im vorliegenden Gesetzesentwurf entgegengekommen wird, und unterstützt diesen Vorschlag.
Die offiziellen Ergebnisse der Volksbefragung “Wien will´s wissen!” liegen vor. Und einige davon sind durchaus überraschend. Da ist zuerst einmal die Beteiligung der Wienerinnen und Wiener. Mit knapp 36 % war sie die zweithöchste in der Geschichte der Wiener Volksbefragungen. Das belegt recht eindrucksvoll das Interesse der Bevölkerung an den abgefragten Themen und ließ letztlich auch die Kritiker der Volksbefragung verstummen. Zweiter Punkt: Das mehr als nur deutliche Ergebnis bei der Frage “Sind Sie dafür, dass in Wien die Möglichkeit geschaffen wird, neue HausbesorgerInnen (mit modernem Berufsbild) einzustellen?” 81,67 % sagten Ja zur Wiedereinführung des Hausbesorgerberufes. Im Jahr 2000 wurde das Hausbesorgergesetz abgeschafft, ohne die Bevölkerung zu fragen. Zehn Jahre später hat sie dennoch geantwortet. Nun ist es Sache des Bundes aus dieser Antwort die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Laut einer Meldung von ORF-ON bereitet die Stadt Wien eine Millionenklage gegen fünf verschiedene Aufzugsfirmen wegen überhöhter Rechnungsbeträge vor.
Bereits im Jahr 2007 wurden gegen die Unternehmen Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH., Kone AG, Otis GmbH., Haushahn Aufzüge GmbH und Doppelmayr Aufzüge AG vom Gericht Geldbußen in der Höhe von insgesamt 75,4 Mio. Euro wegen illegaler Preisabsprachen verhängt. Das Urteil wurde im Jahre 2008 vom Obersten Gerichtshof bestätigt und ist somit rechtskräftig.
Im Rahmen der nunmehr von der Stadt Wien ins Auge gefasste Klage sollen auch in Rechnung gestellte Arbeiten im Auftrag von Wiener Wohnen gerichtsanhängig werden. Sollte die Stadt Wien diese Verfahren gewinnen, so könnten auch die Mieterinnen und Mieter davon profitieren. Bei überhöhten Entgelten für Wartungsverträge sogar direkt. Rückzahlungen in diesem Bereich wären zum Teil den einzelnen Betriebskostenabrechnungen der Wohnhausanlagen gut zu schreiben.
Langsam kommt Schwung in die Diskussion rund um die Wiener Volksbefragung vom 11.-13. Februar 2010. Die Stadt Wien hat eine eigene Website eingerichtet, die es Interessierten ermöglicht, im Vorfeld der Volksbefragung öffentlich zu den einzelnen Fragen Stellung zu nehmen. Besonders interessant aus Sicht von Mietervertretern: Die Debatte zur Frage, ob wieder die Möglichkeit geschaffen werden sollte, Hausbesorger zu beschäftigen.
Link: Wien will´s wissen!