§1
§ 1 Begriff der Wohnhausanlage
Unter “Wohnhausanlage” wird in diesem Statut grundsätzlich die wirtschaftliche Einheit im Sinne der mietrechtlichen Bestimmungen verstanden.
§ 1 Begriff der Wohnhausanlage
Unter “Wohnhausanlage” wird in diesem Statut grundsätzlich die wirtschaftliche Einheit im Sinne der mietrechtlichen Bestimmungen verstanden.
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