§6
§ 6 Aufgaben der Mieterversammlung
Der Mieterversammlung obliegt:
Die Wahl und Enthebung der Mitglieder (Mietervertreter) beziehungsweise der Ersatzmitglieder des Mieterbeirates.
Die Entgegennahme von Berichten des Mieterbeirats und die Beschlussfassung darüber.
Die Anrufung der Wohnungskommission bei Differenzen mit der Stadt Wien – Wiener Wohnen.
Das Wahrnehmen der in den §§ 14 ff umschriebenen Aufgaben.
Die Beschlussfassung über die Anträge einzelner Mieter.