Apr 122012

Mit der Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzblatts durch das Justizministerium wurden die neuen – ab 1. April geltenden – Richtwerte bekanntgemacht. Die Erhöhung, welche alle zwei Jahre erfolgt, deckt sich in ihrer Höhe mit der Steigerungder Verbraucherpreise. Rund 350.000 MieterInnen in ganz Österreich sind davon betroffen. Mit 01. April bzw. mit 1. Mai. 2012 bei Bestandsmieten steigen österreichweit die Richtwerte um bis zu 5,18 Prozent. der Richtwert für Wien erhöht scih von 4,91 Euro auf 5,16 Euro, das entspricht einer Steigerung um 5,09 Prozent. Der tatsächlich verrechnete Mietzins wird jedoch noch von einer Vielzahl von Zu- un Abschlägen bestimmt. „Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Somit kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gefordert werden“, erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Stadt Wien biete daher die Möglichkeit der kostenlosen Überprüfung an, wie der Wiener Wohnbaustadtrat betont. Außerdem forderte Ludwig neuerlich eine längst fällige Novellierung des Mietrechtsgesetzes durch die zuständigen Bundesministerien.

Richtwertmieten gelten im Wesentlichen für nach dem 1. März. 1994 unterzeichnete Mietverträge für Altbau-Mietwohnungen. Die Höhe des tatsächlichen Mietzinses wird allerdings auch noch von einer Fülle an Zuschlägen und (in der Praxis selten gewährten) Abschlägen bestimmt. Bewertungskriterien für Zu- und Abschläge sind vor allem die Lage und Ausstattungen (wie z.B. Gemeinschaftsräume, Kabel-TV-Anschluss). Allerdings müssen diese Zu- und Abschläge weder angeführt noch begründet werden. „Das derzeit gültige System lässt jegliche Transparenz und Fairness vermissen“, kritisierte Stadtrat Michael Ludwig.

Um die mangelnde Transparenz und Fairness in Zukunft sicherzustellen, spricht sich Ludwig erneut für eine rasche Novellierung des Mietrechtsgesetzes aus. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig Obergrenzen einzuführen. „Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter willkürlich in die Höhe getrieben werden“, so Ludwig: „Die Summe der Zu- und Abschläge soll klar begrenzt werden und im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit verpflichtend auch im Mietvertrag festgehalten werden müssen“.

Darüber hinaus sollte die derzeitige Form des Lagerzuschlags aufgehoben werden. Dieser führe in den meisten Fällen zu sogenannten „windfall-profits“. Dabei werden durch Investitionen, die von der Gebietskörperschaft getätigt werden, beispielweise durch den U-Bahn-Bau, Verbesserungen der Lage erreicht, die schließlich von VermieterInnen in Form höherer Mieten zu deren Profit genutzt werden. „Eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes ist notwendig. Diese sollte auch klare Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich der Gemeindewohnungen und der geförderten Wohnungen bereits seit vielen Jahren gibt, zu schaffen. Alle Mietverhältnisse, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, sollten erfasst und geschützt werden“, forderte Ludwig. Um auch in Zukunft die Leistbarkeit des Wohnens sicherzustellen, sei eine Überarbeitung der bundesgesetzlichen Regelung unumgänglich. Denn derzeit würden durch die Neuabschlüsse von Mietverträgen nach dem Richtwertsystem ungerechtfertigte und in keinem Verhältnis stehende „Mietpreissprünge“ verursacht, die damit für allgemeine Steigerungen der Mieten verantwortlich sind.

Im Gegensatz zu privaten VermieterInnen verzichtet die Stadt auf rechtlich zulässige Zuschläge, wie Stadtrat betonte: Im geförderten Wiener Wohnbau und im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt. Für Gemeindewohnungen werden in der Neuvermietung generell nur maximal 90 Prozent des gültigen Richtwerts ohne jeglicher Form von Zuschlägen herangezogen“. Der neue Richtwert für eine Kategorie A Wohnung beträgt somit 4, 64 Euro. Bei bestehenden Mietverhältnissen wird dieser neue Wert ab Mai 2012 berechnet.

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