Mit 1. Dezember 2012 trat das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft. Damit muss für alle Gebäude ab diesem Datum ein Energieausweis ausgestellt werden. Nachdem durch dieses Gesetz erstmals auch Gebäude, die unter Denkmalsschutz stehen, erfasst werden müssen, hat Wiener Wohnen in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit der Prüf-,Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) Energieausweise für etwa 550 unter Denkmalsschutz stehende Gemeindebauten erstellen lassen. Damit sind nun die rund 2000 Wohnhausanlagen, die von Wiener Wohnen verwaltet werden, mit dem Dokument ausgestattet.
„Der Energieausweis ist ein wichtiges Kriterium für Wohnungssuchende. Alle MieterInnen erhalten nun für alle Wohnungen, die von Wiener Wohnen betreut werden, bei Einzug Informationen über den Heizwärmebedarf“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
Der Energieausweis gibt einen Überblick über den Energiestatus. Mit dem starken Fokus auf thermisch-energetische Wohnhausanierungen trägt der Wohnbau durch die Verbesserung der Energiedaten maßgeblich zum Klimaschutzprogramm der Stadt Wien bei. Gleichzeitig werden die Haushaltsbudgets durch deutlich geringere Heizkosten entlastet. „Durch Wohnhaussanierungen spart Wien mittlerweile jährlich über 1.000 GWh an Energie ein, das entspricht der Regelarbeitsleistung des Kraftwerks Freudenau. Die Reduktion der Treibhausgase entspricht dem durchschnittlichen Ausstoß von 100.000 Mittelklassewagen jährlich“, erklärt Ludwig.
„Wiener Wohnen ist mit diesem Gesetz verpflichtet, noch mehr Transparenz walten zu lassen. Dem kommen wir selbstverständlich nach. Eine umfassende und übersichtliche Information für neue MieterInnen zum Energiestatus ihrer Wohnung ist damit auch in denkmalgeschützten Gebäuden gesichert“, betont der Direktor von Wiener Wohnen, Josef Neumayer.
Das Energieausweisvorlagegesetz steht außerdem die Bekanntgabe des Energiebedarfs in Wohnungsinseraten in Print-und elektronischen Medien vor. Immer wieder bieten MieterInnen in Medien Wohnungen in Gemeindebauanlagen zu Tausch oder zur sogenannten Direktvergabe an. „In diesen Fällen ist es nicht notwendig, dass die BewohnerInnen die Energiekennzahlen ausweisen, da es sich bei den Inseraten nicht um die eingentlichen VermieterInnen handelt“, betont Josef Neumayer. Er hält aber gleichzeitig fest: Wenn jemand die Daten für seine Wohnhausanlage bei einem Auszug möchte, stellt sie ihr/ihm Wiener Wohnen gerne zur Verfügung“.