Seit 2009 sind die OrdnungsberaterInnen auf Initiative von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig in den Wiener Gemeindebauten im Einsatz, um die Einhaltung der Hausordnung und des Wiener Reinhaltegesetzes zu kontrollieren. Hauptaugenmerk wird dabei auf die Einhaltung der Leinenpflicht sowie illegale Müll- und Spermüllablagerungen gelegt – aber auch wer mit dem Fahrrad rücksichtslos durch die Wohnhausanlage braust oder am Kleinkinderspielplatz zur Zigarette greift, wird von den OrdnungsberaterInnen eindringlich auf die Spielregeln im Gemeindebau hingewiesen. Wer sich trotz aufklärender Gespräche uneinsichtig zeigt, muss mit einem Ordnungsmandat rechnen. In schwerwiegenden Fällen droht sogar eine Anzeige.
Wer gegen die Hausordnung oder das Reinhaltegesetz verstößt, „begeht ein Foul an der Hausgemeinschaft“, zieht der Wohnbaustadtrat passend zur laufenden Euro 2016 einen sinngemäßen Vergleich. Und wie im Fußball müssen jene, die ein Foul begehen, auch mit Konsequenzen rechnen.
Die Teams der OrdnungsberaterInnen sind täglich in bis zu 100 Wohnhausanlagen unterwegs – allein 2015 führten sie mehr als 15.000 Kontrollen durch. In Summe mussten 2015 „nur“ 3 Anzeigen erstattet und 29 Organstrafmandate ausgestellt werden. Zum Vergleich: Im Jahre 2010 waren noch 31 Anzeigen und 76 Organmandate erforderlich. Bei den Sperrmüllablagerungen ist ein Rückgang von 2.430 im Jahr 2010 auf 1.753 Beanstandungen im Jahr 2015 ein respekttables Erfolgsergebnis, über das sich auch Wiener Wohnen Direktor Josef Neumayer sehr erfreut zeigt. Mussten die OrdnungsberaterInnen bei ihren Kontrollgängen 2014 über 3.000 HundehalterInnen an die Leinenpflicht „erinnern“, waren im vergangenen Jahr nur noch 2.500 Einsätze erforderlich. Auch die Zahl der herrenlosen Einkaufswagen ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 Prozent zurückgegangen.
Aufgerüstet sind die MitarbeiterInnen mit modernsten Tablets, die mittels spezieller Software unmittelbar mit der zentralen Wiener Wohnen Datenbank verbunden sind. Das konsequente Einfordern und die Kontrollen nach dem Reinhaltegesetz und nach der Hausordnung zeigt deutliche Wirkung. Das lässt sich unter anderem auch daran erkennen, dass sich über 40 Prozent der städtischen Wohnhausanlagen bei der Kontrolle durch die OrdnungsberaterInnen als mustergültig präsentieren und keinerlei Beanstandungen gemacht werden müssen.
Wer in den Gemeindebauten zieht, verpflichtet sich mit dem Abschluss des Mietvertrags auch zur Einhaltung der Hausordnung. Zusätzlich sind die wichtigsten Bestimmungen der Hausordnung in allen Stiegenhäusern auf übersichtlichen und mit Piktogrammen versehenen Tafeln angebracht. Wer sich – trotz Information und Ermahnungen – wiederholt nicht an die Hausordnung hält, hat übrigens mit ernsten Konsequenzen bis hin zu einer gerichtlichen Aufkündigung des Mietverhältnisses zu rechnen.