Jun 142012

Bis spätestens 30. Juni müssen – entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen – alle MieterInnen die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 von ihrer Hausverwaltung erhalten. Aus der Abrechnung der getätigten Ausgaben der Hausverwaltung und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich vorgeschriebenen Beiträgen, ergibt sich ein Guthaben oder ein entsprechendes Saldo, das mit einer Nachzahlung verbunden ist. Besonders positiv ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2011 für mehr als 179.000 Wiener GemeindemieterInnen. In der Jahresabrechnung, die dieser Tage allen MieterInnen zugestellt wird, wird ihnen ein Guthaben ausgewiesen.

Die Betriebkostenabrechnung 2011 für die Städtischen Wohnhausanlagen ergibt folgendes Ergebnis: 81 Prozent, also knapp 180.000 GemeindemieterInnen, erhalten durchschnittlich 115 Euro gutgeschrieben. Nur für rund 19 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2011 eine Nachzahlung von durchschnittlich 56 Euro. Insgesamt sind keine wesentlichen Veränderungen oder Kostensteigerungen festzustellen. Die Betriebskostenausgaben für das Jahr 2011 liegen nahezu auf exakt demselben Nieveau wie im Jahr 2010. Während sich die Betriebskostengesamtausgaben für 2010 gegenüber den Gesamtenausgaben für das Jahr 2009 um marginale 0,67 Prozent erhöht haben, weisen die Gesamtausgaben für das Jahr 2011 sogar eine geringfügige Reduktion von 0,1 Promille gegenüber dem Jahr 2010 auf.

Seit dem Vorjahr wird den MieterInnen eine vollkommen neue und leicht verständliche Aufstellung sowie auch ein Leitfaden mit den wichtigsten Erläuterungen und Erklärungen für einzelne Positionen und Fachausdrücke zugesandt. Darauf aufbauend wurden jetzt auch die Detailaufstellungen, die in elektronischer Form verfügbar sind, in enger Abstimmung mit den Mieterbeiräten überarbeitet und noch übersichtlicher gestaltet. Wiener Wohnen legt nämlich nicht nur allen MieterInnen die Betriebskostenabrechnung in der neuen Gestaltung offen, sondern bietet selbstverständlich auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Langfassung der Jahresabrechnung (samt Aufschlüsselung aller Positionen im Detail) an. Auf Wunsch wird diese detaillierte Aufschlüsselung (ink. Belege) auch auf einem elektronischen Datenträger zur Verfügung gestellt.

Die „Betriebskosten – CD“ enthält alle Betriebskosten-Belege des Wohnhauses (samt zugrundeliegender Bescheide) und kann in aller Ruhe zuhause studiert werden. Sie wird allen gewählten Mieterbeiräten von Wiener Wohnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird diese Zusammenstellung auf Wunsch auch den MieterInnen gegen einen Kostenersatz von 10,50 Euro persönlich zugesandt. Zudem stehen die MitarbeiterInnen von Wiener Wohnen in den Kundendienstzentren und auch unter der Service-Nummer 05 75 75 75 gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Für all jene Wohnhausanlagen, bei denen eine Nachzahlung erforderlich ist, bietet Wiener Wohnen den BewohnerInnen bereits ab einem Betrag von mehr als 50 Euro automatisch die Form der Ratenzahlung an. Darüber hinaus sind auf Wunsch selbstverständlich auch individuelle Ratenvereinbarungen möglich.

Jun 232011

Die Jahresabrechnung der Betriebskosten für 2010 bringt für viele GemeindebaumieterInnen folgendes Ergebnis: 68 Prozent, also knapp 150.000 GemeindemieterInnen, erhalten ab 1. August durchschnittlich 89 Euro gutgeschrieben. Nur für rund 32 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2010 eine Nachzahlung von durchschnittlich 61 Euro. Die gesamten Betriebskosten 2010 liegen nahezu auf dem selben Niveau, wie im Jahr 2009. Mit einem Plus von 0,67 Prozent ist nur eine marginale Veränderung gegenüber dem Vorjahresergebnis zu verzeichen.

In die Betriebskosten dürfen allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten – zum Beispiel für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift – eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die nicht immer eingehalten wird. Daher empfiehlt sich die Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung.  Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei Euro wesentlich, dann ist eine genauere Überprüfung anzuraten und zu empfehlen. 

Mit der Jahresabrechnung 2010 wird den MieterInnen in diesem Jahr eine vollkommen neue und leicht verständliche Aufstellung sowie auch ein Leitfaden mit den wichtigsten Erläuterungen und Erklärungen für einzelne Positionen und Fachausdrücke zugesandt. „Wir erreichen damit im Sinne unseres konsequenten Serviceausbaus eine weitere Verbesserung für die Bewohnerinnen und Bewohner und schaffen zusätzliche Transparenz, die auch die einfache Überprüfung der Jahresabrechnungen erleichtern soll“, unterstreicht Dr. Michael Ludwig.

Für alle jene Wohnhausanlagen, bei denen eine Nachzahlung erforderlich ist, bietet Wiener Wohnen den BewohnerInnen an, bereits ab einem Betrag von mehr als 50 Euro automatisch in gleichmäßigen Beträgen offene Summe zu bezahlen.

Sollten irgendwo tatsächliche Differenzen zwischen Mietern und Hausverwaltung bzw. der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, so werden diese bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

Jun 172010

von Christopher Maurer

In einer heute veröffentlichten Presseaussendung erteilte Justizministerin Bandion-Ortner dem geplanten Hausbesorgergesetz eine Absage. Insbesondere sei das im Gesetzesentwurf vorgesehene Mitbestimmungsrecht der MieterInnen in Sachen Hausbetreuung gefährlich für sozial schwächere MieterInnen. Die größte Sorge Bandion-Ortners hierbei:“Wenn eine Mehrheit wohlhabender Mieter eine Änderung in Richtung einer kostenintensiveren Hausbetreuung beansprucht, könnte sie dies nach Einführung einer solchen Bestimmung den weniger Wohlhabenden aufzwingen.“ Weiters sei ein derartiges Mitbestimmungsrecht der MieterInnen rechtlich nicht vorgesehen, weshalb dieser Vorschlag abzulehnen sei. Was die Justizministerin dabei vergessen dürfte ist, dass jeder der mitbestimmt auch zahlen muss. So wirkt die Sorge Bandion-Ortners, dass „böse“ Reiche freiwillig einer teureren Lösung zustimmen könnten um sozial Schwächeren eins auszuwischen, einigermaßen absurd. Wieso man bei der Bestellung von Leistungen, die man selbst bezahlt, kein Mitspracherecht haben soll, ist für die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte nicht nachvollziehbar. Wer zahlt muss auch Entscheiden dürfen, weshalb der Gesetzesentwurf einen Schritt in die Richtige Richtung geht. Auch die Argumentation, dass dies bisher nicht gesetzlich vorgesehen und daher abzulehnen sei, erscheint – gerade weil sie von der Justizministerin kommt – äußerst befremdlich. Bereits jetzt sind grundlegende Mietermitbestimmungsrechte in Bundesgesetzen wie dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgeschrieben, weshalb von einem absoluten Tabubruch keine Rede sein kann. Darüberhinaus sollten auch Gesetzesentwürfe gerade dazu prädestiniert sein um neue Gesetze zu beschließen. Wo kämen wir hin, wenn nichts beschlossen werden würde, was es nicht gibt?

Die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte freut sich, dass der Forderung nach „Mietermitbestimmung für Alle“ im vorliegenden Gesetzesentwurf entgegengekommen wird, und unterstützt diesen Vorschlag.

Feb 232010

Die offiziellen Ergebnisse der Volksbefragung „Wien will´s wissen!“ liegen vor. Und einige davon sind durchaus überraschend. Da ist zuerst einmal die Beteiligung der Wienerinnen und Wiener. Mit knapp 36 % war sie die zweithöchste in der Geschichte der Wiener Volksbefragungen. Das belegt recht eindrucksvoll das Interesse der Bevölkerung an den abgefragten Themen und ließ letztlich auch die Kritiker der Volksbefragung verstummen. Zweiter Punkt: Das mehr als nur deutliche Ergebnis bei der Frage „Sind Sie dafür, dass in Wien die Möglichkeit geschaffen wird, neue HausbesorgerInnen (mit modernem Berufsbild) einzustellen?“ 81,67 % sagten Ja zur Wiedereinführung des Hausbesorgerberufes. Im Jahr 2000 wurde das Hausbesorgergesetz abgeschafft, ohne die Bevölkerung zu fragen. Zehn Jahre später hat sie dennoch geantwortet. Nun ist es Sache des Bundes aus dieser Antwort die richtigen Schlüsse zu ziehen.

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