Jun 172010

von Christopher Maurer

In einer heute veröffentlichten Presseaussendung erteilte Justizministerin Bandion-Ortner dem geplanten Hausbesorgergesetz eine Absage. Insbesondere sei das im Gesetzesentwurf vorgesehene Mitbestimmungsrecht der MieterInnen in Sachen Hausbetreuung gefährlich für sozial schwächere MieterInnen. Die größte Sorge Bandion-Ortners hierbei:“Wenn eine Mehrheit wohlhabender Mieter eine Änderung in Richtung einer kostenintensiveren Hausbetreuung beansprucht, könnte sie dies nach Einführung einer solchen Bestimmung den weniger Wohlhabenden aufzwingen.“ Weiters sei ein derartiges Mitbestimmungsrecht der MieterInnen rechtlich nicht vorgesehen, weshalb dieser Vorschlag abzulehnen sei. Was die Justizministerin dabei vergessen dürfte ist, dass jeder der mitbestimmt auch zahlen muss. So wirkt die Sorge Bandion-Ortners, dass „böse“ Reiche freiwillig einer teureren Lösung zustimmen könnten um sozial Schwächeren eins auszuwischen, einigermaßen absurd. Wieso man bei der Bestellung von Leistungen, die man selbst bezahlt, kein Mitspracherecht haben soll, ist für die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte nicht nachvollziehbar. Wer zahlt muss auch Entscheiden dürfen, weshalb der Gesetzesentwurf einen Schritt in die Richtige Richtung geht. Auch die Argumentation, dass dies bisher nicht gesetzlich vorgesehen und daher abzulehnen sei, erscheint – gerade weil sie von der Justizministerin kommt – äußerst befremdlich. Bereits jetzt sind grundlegende Mietermitbestimmungsrechte in Bundesgesetzen wie dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgeschrieben, weshalb von einem absoluten Tabubruch keine Rede sein kann. Darüberhinaus sollten auch Gesetzesentwürfe gerade dazu prädestiniert sein um neue Gesetze zu beschließen. Wo kämen wir hin, wenn nichts beschlossen werden würde, was es nicht gibt?

Die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte freut sich, dass der Forderung nach „Mietermitbestimmung für Alle“ im vorliegenden Gesetzesentwurf entgegengekommen wird, und unterstützt diesen Vorschlag.

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