Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte hatte am 14. und 15. April 2012 zum fünften Mal ein MBR-Seminar veranstaltet.
Am 14. April zum Thema: „Sanierung von Städtischen Wohnhausanlagen – Erhaltung, Verbesserung, Verrechnung, Finanzierung“ von Mag. Martin Orner
Die ganze Präsentation von Mag. Orner ist unter diesem Link zu finden: Microsoft PowerPoint – Sanierung von Städtischen Wohnhausanlagen – Erhaltung, Verbesserung, Verrechnung
Fotos sind unter diesem Link zu sehen: Fotos_Vortrag von Mag. Orner
Der Vorstand bedankt sich beim Herr Mag. Orner für seinen verständlichen Vortrag.
Am 15. April zum Thema: „Rechte und Pflichten des Mieterbeirats“
Es wurden für dieses Thema zwei TeilnehmerInnen-Arbeitsgruppen gebildet. Die Berichte aus Arbeitsgruppen wurden gemeinsam den TeilnehmerInnen vorgetragen.
Arbeitsgruppe 1 – Frau Dr. Christina Meierschitz AG1_Rechte und Pflichten des MBR mit Fotos Fotos_Arbeitsgruppe 1
Arbeitsgruppe 2 – Herr Gerhard Kuchta AG2_Rechte und Pflichten des Mieterbeirats mit Fotos Fotos_Arbeitsgruppe 2
Auf Wunsch der SeminarteilnehmerInnen wurde an den Vorstand das Ersuchen herangetragen, an einen neuen Entwurf des Mieterbeirat-Statutes zu erarbeiten. Dieser Wunsch wurde auch bei zahlreichen und wienweiten MBR-Veranstaltungen (Versammlungen) vorgetragen. Der Vorstand wird ab sofort diesem Wunsch gerecht werden.
Mit der Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzblatts durch das Justizministerium wurden die neuen – ab 1. April geltenden – Richtwerte bekanntgemacht. Die Erhöhung, welche alle zwei Jahre erfolgt, deckt sich in ihrer Höhe mit der Steigerungder Verbraucherpreise. Rund 350.000 MieterInnen in ganz Österreich sind davon betroffen. Mit 01. April bzw. mit 1. Mai. 2012 bei Bestandsmieten steigen österreichweit die Richtwerte um bis zu 5,18 Prozent. der Richtwert für Wien erhöht scih von 4,91 Euro auf 5,16 Euro, das entspricht einer Steigerung um 5,09 Prozent. Der tatsächlich verrechnete Mietzins wird jedoch noch von einer Vielzahl von Zu- un Abschlägen bestimmt. „Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Somit kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gefordert werden“, erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Stadt Wien biete daher die Möglichkeit der kostenlosen Überprüfung an, wie der Wiener Wohnbaustadtrat betont. Außerdem forderte Ludwig neuerlich eine längst fällige Novellierung des Mietrechtsgesetzes durch die zuständigen Bundesministerien.
Richtwertmieten gelten im Wesentlichen für nach dem 1. März. 1994 unterzeichnete Mietverträge für Altbau-Mietwohnungen. Die Höhe des tatsächlichen Mietzinses wird allerdings auch noch von einer Fülle an Zuschlägen und (in der Praxis selten gewährten) Abschlägen bestimmt. Bewertungskriterien für Zu- und Abschläge sind vor allem die Lage und Ausstattungen (wie z.B. Gemeinschaftsräume, Kabel-TV-Anschluss). Allerdings müssen diese Zu- und Abschläge weder angeführt noch begründet werden. „Das derzeit gültige System lässt jegliche Transparenz und Fairness vermissen“, kritisierte Stadtrat Michael Ludwig.
Um die mangelnde Transparenz und Fairness in Zukunft sicherzustellen, spricht sich Ludwig erneut für eine rasche Novellierung des Mietrechtsgesetzes aus. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig Obergrenzen einzuführen. „Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter willkürlich in die Höhe getrieben werden“, so Ludwig: „Die Summe der Zu- und Abschläge soll klar begrenzt werden und im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit verpflichtend auch im Mietvertrag festgehalten werden müssen“.
Darüber hinaus sollte die derzeitige Form des Lagerzuschlags aufgehoben werden. Dieser führe in den meisten Fällen zu sogenannten „windfall-profits“. Dabei werden durch Investitionen, die von der Gebietskörperschaft getätigt werden, beispielweise durch den U-Bahn-Bau, Verbesserungen der Lage erreicht, die schließlich von VermieterInnen in Form höherer Mieten zu deren Profit genutzt werden. „Eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes ist notwendig. Diese sollte auch klare Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich der Gemeindewohnungen und der geförderten Wohnungen bereits seit vielen Jahren gibt, zu schaffen. Alle Mietverhältnisse, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, sollten erfasst und geschützt werden“, forderte Ludwig. Um auch in Zukunft die Leistbarkeit des Wohnens sicherzustellen, sei eine Überarbeitung der bundesgesetzlichen Regelung unumgänglich. Denn derzeit würden durch die Neuabschlüsse von Mietverträgen nach dem Richtwertsystem ungerechtfertigte und in keinem Verhältnis stehende „Mietpreissprünge“ verursacht, die damit für allgemeine Steigerungen der Mieten verantwortlich sind.
Im Gegensatz zu privaten VermieterInnen verzichtet die Stadt auf rechtlich zulässige Zuschläge, wie Stadtrat betonte: Im geförderten Wiener Wohnbau und im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt. Für Gemeindewohnungen werden in der Neuvermietung generell nur maximal 90 Prozent des gültigen Richtwerts ohne jeglicher Form von Zuschlägen herangezogen“. Der neue Richtwert für eine Kategorie A Wohnung beträgt somit 4, 64 Euro. Bei bestehenden Mietverhältnissen wird dieser neue Wert ab Mai 2012 berechnet.
Die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte, die im Oktober 2009 auf Initiative von Gemeindebau-MietervertreterInnen als unabhängige Vereinigung gegründet wurde, ist nicht nur Plattform für den bezirksübergreifenden Austausch der Wiener Mieterbeiräte, sondern bietet ihren Mitgliedern auch kostenlose Beratung und Weiterbildung. Die Vereinigung setzt sich für eine weiter verbesserte MieterInnfen-Mitbestimmung ein, wo mehr als 500 MietervertreterInnen bereits ihre kostenlosen Angebote nützen. Als Sprachrohr der BewohnerInnen und als wichtige Drehscheibe zu Wiener Wohnen und wohnpartner leisten dei zahlreichen engagierten MietervertreterInnen einen zentralen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Wohnzufriedenheit in den Städtischen Wohnhausanlagen. „Deshalb begrüße und befürworte ich die Arbeit der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte. Denn einerseits unterstützt sie die Mietervertreterinnen und -vertreter bei ihren Aufgaben im Dienste der BewohnerInnen, andererseits wird auch die wertvolle Tätigkeit der Mieterbeiräte weiter aufgewertet“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
Die Möglichkeit zur Mitbestimmung für die MieterInnen nimmt speziell in den Wiener Gemeindebauten einen sehr hohen Stellenwert ein. Ziel der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte ist es, die MietervertreterInnen durch einen intensivierten Erfahrungstausch, durch Vernetzung und Weiterbildung zu stärken und damit verbessert in die Lage zu versetzen, die Interessen der BewohnerInnen zu vertreten. Neben der Organisation und Begleitung von Vernetzungstreffen werden – in Ergänzung zu den Mieterbeiratskursen der Stadt Wien – vertiefende Seminare, Vorträge zu interessanten Themen sowie Beratungen durch MentorInnen angeboten. Darüber hinaus vertritt die Vereinigung die Anliegen der MietervertreterInnen bei Wiener Wohnen und steht in engem Kontakt zu wohnpartner, dem Nachbarschaftsservice in Gemeindebauten. Sie unterstützt bei der Wahl neuer Mieterbeiräte und gibt mittlerweile bereits eine ganze Reihe von Gemeindebauzeitungen heraus.
Am 8. März wählte die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte für die kommenden drei Jahre einen neuen Vorstand. Dabei wurde der bisherige Vorsitzende Günter Rech, Mietervertreter im Franz-Koch-Hof in Floridsdorf, in seiner Funktion bestätigt. Seine neuen StellvertreterInnen sind Sylvia Wotruba aus dem Gemeindebau Engerthstraße 148 in Leopoldstadt und Wolfram Mack aus der Städtischen Siedlung „Auf der Schmelz“ in Rudolfsheim-Fünfhaus.
Das engagierte Trio mit langjährigen Erfahrungen als MietervertreterInnen hat viel vor. „Wir wollen unsere Angebote – alle sind ebenso wie die Mitgliedschaft bei der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte kostenlos – weiter ausbauen. Und noch mehr BewohnerInnen für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Mieterbeirat gewinnen – und dies nicht nur im Gemeindebau. Denn sich als Mietervertreterin, Mietervertreter für die Gemeinschaft und das gute Zusammenleben einzusetzen, ist eine sehr schöne, sinnvolle und spannende Aufgabe“.
Die Mitgliedschaft bei der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte ist kostenlos. MietervertreterInnen, die sich für eine Mitgliedschaft interessieren, finden alle wichtigen Informationen und ein Beitrittsformular auf dieser Homepage.
aus „Kronen Zeitung“ übernommen
Im 15. Bezirk setzte ein Mieter einen Gemeindebau unter Wasser, weil er illegal eine SAT-Antenne montiert und vergessen hatte, die Dachluke zu schließen. In Liesing wiederum löste sich eine unsachgemäß angebrachte „Schüssel“ und krachte zu Boden. Verletzt wurde zum Glück niemand. Damit soll nun Schluss sein.
Nicht schön, schlecht für die Fassade und oft illegal montiert. Bisher stillschweigend hingenommen, sagt die Stadt dem illegalen Antennenwildwuchs den Kampf an – offenbar ohne die TV-Gemeinde zu sehr vor den Kopf zu stoßen.
Auf den Gemeindebau-Dächern werden nach und nach spezielle Montagebügel angebracht, auf die alle Parabolspiegel des Hauses „verbannt“ werden.
Zwei Wohnhausanlagen in Floridsdorf sind Vorreiter. Sie erhalten nun als erste Bügel. Leerverrohrungen und Kabelschächte in die Wohnungen werden schon seit Jahren im Zuge von Sanierungen gelegt. Zusatzkosten sollen den Mietern keine entstehen. „Das ermöglicht die individuelle Nutzung von Satellitenfernsehen und unterbindet den Wildwuchs“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Bis alle Bauten aufgerüstet sind, wird es Jahre dauern.
Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte unterstützt diese Initiative von Wohnbaustadtrat und Wiener Wohnen
Aufgrund der vielen Fragen, die uns gestellt wurden, versuchen wir mit dem Artikel zum diesen Thema mehr Klarheit zu bringen:
Mit den Wiener HausbetreuerInnen, die täglich in der von ihnen betreuten Wohnhausanlage vor Ort sind und fixe, den MieterInnen bekannte, Sprechstundenzeiten haben, wird dem vielfachen Wunsch nach der „guten Seele“ im Haus entsprochen. Der Leistungumfang bezieht sich auf die Reinigung der gesamten Innen- und Außenbereiche zu klar festgelegten Dienstzeiten. Ausgenommen davon ist der Winterdienst, der aufgrund der geltenden Bestimmungen des Arbeitszeit- und Arbeitszeitruhegesetzes nicht möglich ist. Bei Schneefall ist vorgesehen, dass die Wiener HausbetreuerInnen die vorherrschenden Witterungsverhältnisse telefonisch an die Einsatzleitung der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung melden und bei Gefahr in Verzug – etwa bei Blitzeisbildung – eine Streuung durchführen. Denn anders als die Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die vom allgemein Arbeitszeitruhegesetz ausgenommen sind, müssen die Wiener HausbetreuerInnen, die eben nicht auf Basis des nunmehr auslaufenden, früheren Hausbesorgergesetz beschäftigt werden können, gemäß der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Ruhezeiten einhalten und dürfen die vorgeschriebenen Maximalarbeitszeiten nicht überschreiten.
Die Aufgaben der Wiener HausbetreuerInnen im Überblick:
Fachgerechte Reinigung der zugeordneten Bereiche; Eingeschränkter Winterdienst und Meldung von Schneefall an die Einsatzzentrale, Durchführung von Sofortmaßnahmen bei Gefahr in Verzug; Kontrolle der Wohnhausanlagen und Meldung eventueller Schäden an die Hausverwaltung Wiener Wohnen; Durchführung einfacher Kleinreparaturen oder Unterstützung des Technikteams zur Durchführung von größeren Reparaturarbeiten; Lagerverwaltung und Materialanforderung; direkte AnsprechpartnerInnern mit fixen Sprechstunden für MieterInnen und MietervertreterInnen und damit die Kommunikationsschnittstelle zur Hausverwaltung Wiener Wohnen; Entgegennahme und Weiterleitung von Anfragen, Wünschen und Anregungen der MieterInnen an die Hausverwaltung; Einführung von NeumieterInnen in der Wohnhausanlage; Konfliktmanagement.
Die Wiener HausbetreuerInnen werden mit dem Ziel der internen Qualifikation auf ihre Aufgaben praktisch und fachlich bestens vorbereitet. Neben der allgemeinen Einführung werden die neuen MitarbeiterInnen durch den Einsatz in einem erfahrenem Team umfassend mit der professionellen Reinigung und Durchführung von Reparaturen – gemäß den Standards der Haus- und Außenbetreuungs GmbH – vertraut gemacht. Neben der rund sechswöchigen praktisch-fachlichen Einschulungsphase werden auch noch spezielle Qualifikationen erworben. Verpflichtend vorgesehen ist etwa eine Aufzugsschulung, um die Betreuung der Lifte gemäß der geltenden Rechtsvorschriften gewährleisten zu können. Außerdem werden die MitarbeiterInnen auch in Kommunikation und Methoden der Konfliktmenagement geschult. Am Ende der berufsbegleitenden Ausbildung, die rund ein halbes Jahr dauert, erhalten die MitarbeiterInnen ein eigenes Ausbildungszertifikat. Von den derzeit 92 beschäftigten HausbetreuerInnen haben bereits 59 diese zertifizierte Ausbildung absolviert. 30 von ihnen konnte Mitte Dezember das entsprechende Zertifikat überreicht werden.
Die Wiener HausbetreuerInnen werden nach der zu reinigenden Fläche (Stiegenhäuser, allgemeine Flächen) und den zu verrichtenden Tätigkeiten leistungsgerecht entlohnt. Bei der Zuordnung der zu betreuenden Gebäudeteile wird darauf geachtet, dass neben der Reinigung, den Kontrollgängen und Kleinreparaturen auch Zeit für die MieterInnen vorhanden ist. Der direkte Kontakt zwischen den MieterInnen und den Wiener HausbetreuerInnen ist ein von WienerInnen vielfach geäußerter Wunsch, dem durch diese Regelung Rechnung getragen wird. Im Gegensatz zu den bisherigen HausbesorgerInnen ist keine Dienstwohnung vorgesehen. Die Vertretung während des Urlaubs oder im Krankheitsfall erfolgt durch Teams der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung und kann nicht, wie bei den bestehenden HausbesorgerInnen, selbst geregelt wird.
Vor diesem Hintergrund wird schließlich im Vorfeld in jeder Wohnhausanlage. wo entsprechende Wünsche nach dem neuen Model der Wiener HausbetreuerInnen vorliegen, darüber abgestimmt, ob dieser Wunsch auch von der Mehrheit der Hausgemeinschaft getragen ist. Zudem gilt es, diese Wohnhausanlagen mit den BewerberInnen bzw. den verfügbaren Kapazitäten von bereits bestehenden Wiener HausbetreuerInnen, die im direkten Umfeld wohnen, in Einklang zu bringen. Grundsätzlich müssen BewerberInnen nicht über eine fertige Berufsausbildung verfügen. Die entsprechende Ausbildung wird von der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung berufsbegleitend angeboten. Auch Teilzeitbeschäftigungen sind möglich.
Interessierte melden sich bei: Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH, Landstraßer Hauptstraße 99/1/3A, 1030 Wien oder www.hausbetreuung-wien.at