Nov 292013

Insgesamt rund 1.700 Hausbesorgerinnen sind heute noch in den Wiener Gemeindebauten für die Betreuung der Wohnhausanlagen zuständig. Sie sorgen das ganze Jahr über für ein gepflegtes Umfeld und für die Sicherheit der BewohnerInnen: 1,48 Millionen Quadratmeter an befestigten Flächen – das entspricht der Größe des Bezirks Mariahilf – werden von den HausbesorgerInnen im Winter von Schnee und Glätte befreit. Unterstützt werden die HausbesorgerInnen von rund 2.500 maschinellen Geräten, wie Traktoren, Schneeräumgeräten und Streuwägen, die in den Sommermonaten gewartet und auf ihre Tauglichkeit hin überprüft wurden. Insgesamt stehen mehr als 1000 Tonnen an Streugut für die kommenden Monate zur Verfügung.

„Oftmals sind die Hausbesorgerinnen und Hausbesorger bereits ab 3 Uhr in der Früh im Einsatz, um – wie vorgeschrieben – die Gehwege bis 6 Uhr zu räumen“, erklärt der Wiener Wohnbaustadrat Michael Ludwig. In jenen Wohnhausanlagen, in denen es – bedingt durch die Abschaffung des Hausbesorgergesetztes im Jahr 2000 – keine Betreuung durch HausbesorgerInnen gibt, ist die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung für die Schneeräumung verantwortlich. Bis zu 270 MitarbeiterInnen der Haus-  & Außenbetreuung sind bei Bedarf im Einsatz und kümmern sich, gemeinsam mit beauftragten und konzessionierten Fachfirmen, die ebenfalls von der Haus- & Außenbetreuung koordiniert werden – um den Winterdienst in 1.167 Wohnhausanlagen der Stadt Wien.

Koordiniert wird der gesamte Winterdienst von einer hochmodernen Einsatzleitzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier steht den MitarbeiterInen eine spezell entwickelte und hochmoderne Computersoftware zur Verfügung. Mithilfe dieses Einsatzleitsystem werden die aktuellen meteorologischen Prognosen und Vorschaudaten beobachtet und Messwerte kontolliert sowie auf dieser Datenbasis die jeweiligen Einsätze koordiniert und die Einsatzkräfte fühzeitig alamiert. Durch eine heuer erstmals eingeführte Software, die Meldungen von MieterInnen vollautomatisch und augenblicklich an die verantwortliche Person im Unternehmen oder den Fachfirmen weiterleitet, können außerdem potentielle Gefahren noch rascher behoben werden. Neben der Unterstützung durch Wintertraktoren, Einachsschlepper und Handstreuwagen stehen den Teams auch drei Servicebusse für notwendige Reparaturen zur Verfügung. Wenn Bereitschaft herrscht, sind diese rund um die Uhr abrufbereit und rücken im Bedarfsfall sofort aus.

In Vorbereitung auf den Winter wurden für alle Winterdienst-MitarbeiterInnen der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung eigene Schulungen in Theorie und Praxis durchgeführt. Die MitarabeiterInnen wurden dabei mit den rechtlichen Grundlagen nach § 92, 93 der StVO sowie der Winterdienstverordnung 2003, welche u.a. den Einsatz bestimmter Streu- und Taumittel und die Räumzeiten regelt, vertraut gemacht. Parallel dazu wurden auch die ordnungsgemäße Handhabung und Bedienung der Winderdienst-Gerätschaften geschult. Und auch ausführliche eigene Sicherheitsunterweisungen wurden im Rahmen des Arbeitssicherheitsprogramms durchgeführt.

Gesetzlich sind der Winterdienst und die Verpflichtung zur Schneeräumung sowie die Sicherung von Gehwegen in Wohnhäusern und im Gebäudebereich klar geregelt. In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr müssen die öffentlichen Gehwege von Schnee geräumt sein und bei Glatteis bestreut werden. Dabei müssen zwei Drittel des Gehweges, jedenfalls aber mindestens 1,5 Meter, von Eis und Schnee frei sein. Verantwortlich dafür sind die jeweiligen HauseigentümerInnen bzw. die von ihnen beauftragten Unternehmen oder Personen. Auch die Haftungsfragen bei Unfällen sind klar geregelt. Wurde nicht oder nicht ausreichend geräumt bzw. der verpflichtenden Sicherung der Gehwege bei Eisbildung nicht nachgekommen, haften bei Schäden die jeweiligen HauseigentümerInnen bzw. die von ihnen beauftragten HausbesorgerInnen oder Firmen.

Im Anschluß die aktuelle Zuständigkeit von Haus- & Außenbetreuung von Wiener Wohnen:

Hausbetreuung_Gebietsteile

 

 

 

Okt 232013

Die Zeitung der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte wird in Zukunft drei Mal jährlich für alle Gemeindebauten Wiens erscheinen. Wenn Sie Interesse daran haben von Ihrem Gemeindebau, Termine, diverse Mitteilungen oder einen interessanten Artikel zu veröffentlichen, dann bitte bis zu dem jeweiligen Redaktionsschluss ausschließlich an sylvia.wotruba@wmbr.at oder sylvia.wotruba@chello.at senden. Bitte Fotos mit Druckqualität und separat mitsenden.

Ihr Text wird natürlich redaktionell bearbeitet und es genügen auch ganz kurze Artikel von dem was Sie gerne veröffentlicht haben wollen.

Die Zeitung „Unser Wien, unsere Stadt“ befindet sich im Mittelteil der Zeitung „Unser Gemeindebau“, dies wird dann Wien weit erscheinen und daher werden Artikel, die nicht nur für die MieterInnen in den Gemeindewohnungen interessant sind, dort veröffentlicht.

Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2013:  07. November 2013

Redaktionsschluss für die Ausgaben 2014:   31. März 2014;    05. September 2014;  07. November 2014

Bitte bei Terminen berücksichtigen, dass die Zeitung ca. 3-4 Wochen nach Redaktionsschluss zur Verteilung kommt. Selbstverständlich stellen wir bei Wunsch auch Ihre Anliegen, Mitteilungen jederzeit auf unsere Homepage, wenn Sie und dieses zusenden.

Zeitung „Unser Gemeindebau“:  UGB_2_2013_NORD         UGB_2_2013_REST      UGB_2_2013_ZENTRUM   Dazu gibt es bald auch ein APP.

Okt 182013

KunstgastgeberDie erfolgreiche Initiative von wohnpartner, KÖR Kunst im öffentlichen Raum und Wiener Wohnen geht heuer im Gemeindebau Rennbahnweg 27 über die Bühne. Elf GemeindemieterInnen fungieren dort als KunstgastgeberInnen. BesucherInnen aus der nahen oder fernen Nachbarschaft haben im Rahmen von Führungen die Möglichkeit, die Kunstwerke zu besichtigen und Performances mitzuerleben.

Am Mittwoch eröffneten Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, Martina Taig, Geschäftsführerin von KÖR, Luise Däger-Gregori, Vorsitzende der Kulturkommission des 22. Bezirks, Josef Cser, Leiter von wohnpartner, sowie Kurator Gerald Straub das diesjährige Kunstgastgeber-Projekt. „Auch abseits vom klassischen Kulturbetrieb, im privaten Rahmen von Gemeindewohnungen, hat Kunst viel zu geben. Der besondere Anreiz dabei liegt nicht nur im niederschweiligen Zugang dieses Kulturangebots, sondern auch in seinem ausgesprochen interaktiven Charakter, der für alle, die daran teilhaben, eine sehr positive Bereicherung darstellt. Daraus erwachsen nicht nur Kreativität und Inspiration, sondern auch die wichtigsten „Zutaten“ für ein gutes Miteinander: Verständnis, Toleranz und Wertschätzung“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig über das Projekt.

Gemeinsam mit insgesamt zehn KünstlerInnen setzen sich elf BewohnerInnen heuer künstlerisch mit Geschichten rund um das Thema des „Können-Wollens“ auseinander. Dabei stehen Fragen wie  „Was möchte ich können? Was kann ich? Welche Fähigkeiten besitzen andere?“ im Mittelpunkt. Die Kunstwerke werden nicht einfach „mitgebracht“ – sie entstehen unter Miteinbeziehung des unmittelbaren Umfelds der gastgeberInnen in deren Wohnungen und werden so neu konzipiert. Teilnehmende KünstlerInnen sind heuer: Alfredo Barsuglia – Carla Bobadilla – Pablo Chiereghin – Fanni Futterknecht – Noah Holtwiesche – Isabella Kohlhuber – Michikazu Matsune – Stefan Röhrle – Nicole Six/Paul Petritsch – Marusa Sagadin.

Termine: BesucherInnen haben noch zu folgenden Terminen die Möglichkeit die Kunstwerke, im Rahmen von Führungen, zu besichtigen:

18., 19., 25. und 30. Oktober, jeweils um 16:30 und 17 Uhr. Treffpunkt ist das wohnpartner-Lokal Rennbahnweg, 1220 Wien, Rennbahnweg 27/3/R2. Um Anmeldung wird ersucht! Unter E-Mail: office@koer.or.at oder Tel: 01/521 89 – 1257

Weitere Informationen gibt es auf www.wohnpartner-wien.at sowie www.koer.or.at

 

Okt 042013

Intelligenter_zaehler-_Smart_meterEs stimmt, dass die Energiewirtschaft/Netzbetreiber versuchen, den genannten Gesetzespassus (§83 Abs. 1 EIWOG) so auszulegen, dass der Kunde keine Wahlmöglichkeit habe sondern nur der Netzbetreiber.

Die wörtliche Formulierung im Gesetz lautet: „Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte HAT der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers,

kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.“

Damit man von einem Wahlrecht des Netzbetreibers sprechen könnte, hätte der Text allerdings wie folgt lauten müssen: „Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation

intelligenter Messgeräte KANN der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, berücksichtigen.“ Da aber hier ausdrücklich die Wortfolge

„HAT…ZU BERÜCKSICHTIGEN“ gewählt wurde, liegt das Wahlrecht eindeutig beim Kunden.

Die Verordnung, die im EIWOG zitiert wird, wurde 2012 erlassen. In dieser ist eine Austauschrate von 95% vorgesehen. Die MVÖ hält die Verordnung, die zeitlich vor dem Gesetz erlassen wurde daher

mittlerweile für verfassungswidrig. Eine Verordnung kann nur Inhalte eines Gesetzes näher ausführen, aber sie darf nicht dazu dienen, die Inhalte des Gesetzes vorzugeben. Wird daher ein Gesetz nachträglich

inhaltlich geändert, so muss eine damit im Zusammenhang stehende Verordnung, deren Inhalte dem neuen Gesetzestext widersprechen, entsprechend angepasst werden.

Sonst würde ja die Verordnung den Inhalt des Gesetzes regeln, was verfassungsrechtlich unzulässig ist, da sie das niederrangige Rechtsinstrument ist.  Zudem gibt es

keinen sachlichen Grund, 5% der Nutzer ein Wahlrecht zu geben und den restlichen 95% nicht. Die Verordnung wäre daher bei einer wortwörtlichen Auslegung auch gleichheitswidrig.

Die MVÖ hat diesen Standpunkt den Netzbetreibern bereits mitgeteilt. Wir können daher nur raten, schriftlich zu deponieren, dass die Montage eines Smart Meters abgelehnt wird. Unter Umständen ist es

hilfsreich darauf hinzuweisen, dass man bei der Anwendung von Zwang, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten ausnützen wird, um den Tausch zu verhinden. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen

sollte, wird die MVÖ alles tun, um die Nutzer zu unterstützen, zu ihrem Wahlrecht zu kommen.

In Wien fängt der Tausch laut Wien Energie erst ab 2015 an, da es derzeit noch gar keine tauglichen Geräte für den Smart Meter Einsatz, wie ihn die e-conrol vorgeschrieben hat, gibt.

Die notwendigen Eichgesetze sind auch noch nicht erlassen, auch fehlen noch einheitliche europäische technische Standards. Normalerweise müsste man als wirtschaftlich denkender (Wirtschafts-) Minister die genannte Einführungsverordnung entsprechend abändern bis zumindest europäische Standards vorhanden sind und entsprechenden Zähler am Markt sind, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dass dies bislang nicht erfolgt ist, läßt eine Vielzahl nicht besonders positiver Interpretationen zu.

Quelle: Mietervereinigung Österreich

Sep 252013

Am Samstag, 28. September 2013, am Mareschplatz (Wien 15) findet ein Kürbisfest mit Countrymusik statt. Als Ehrengast wird auch Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig zum Fest kommen.

Beginn: ab 14 Uhr bei freiem Eintritt.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Link:

Kuerbisfest_Flyer 02

 

Alle MietervertreterInnen sind herzlich eingeladen!

 

Mietervertreter Wolfram Mack mit seinem Team

MÖCHTEN SIE MIETERVERTRETER/IN WERDEN?

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