Jun 232011

Die Jahresabrechnung der Betriebskosten für 2010 bringt für viele GemeindebaumieterInnen folgendes Ergebnis: 68 Prozent, also knapp 150.000 GemeindemieterInnen, erhalten ab 1. August durchschnittlich 89 Euro gutgeschrieben. Nur für rund 32 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2010 eine Nachzahlung von durchschnittlich 61 Euro. Die gesamten Betriebskosten 2010 liegen nahezu auf dem selben Niveau, wie im Jahr 2009. Mit einem Plus von 0,67 Prozent ist nur eine marginale Veränderung gegenüber dem Vorjahresergebnis zu verzeichen.

In die Betriebskosten dürfen allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten – zum Beispiel für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift – eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die nicht immer eingehalten wird. Daher empfiehlt sich die Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung.  Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei Euro wesentlich, dann ist eine genauere Überprüfung anzuraten und zu empfehlen. 

Mit der Jahresabrechnung 2010 wird den MieterInnen in diesem Jahr eine vollkommen neue und leicht verständliche Aufstellung sowie auch ein Leitfaden mit den wichtigsten Erläuterungen und Erklärungen für einzelne Positionen und Fachausdrücke zugesandt. “Wir erreichen damit im Sinne unseres konsequenten Serviceausbaus eine weitere Verbesserung für die Bewohnerinnen und Bewohner und schaffen zusätzliche Transparenz, die auch die einfache Überprüfung der Jahresabrechnungen erleichtern soll”, unterstreicht Dr. Michael Ludwig.

Für alle jene Wohnhausanlagen, bei denen eine Nachzahlung erforderlich ist, bietet Wiener Wohnen den BewohnerInnen an, bereits ab einem Betrag von mehr als 50 Euro automatisch in gleichmäßigen Beträgen offene Summe zu bezahlen.

Sollten irgendwo tatsächliche Differenzen zwischen Mietern und Hausverwaltung bzw. der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, so werden diese bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

Jun 172010

von Christopher Maurer

In einer heute veröffentlichten Presseaussendung erteilte Justizministerin Bandion-Ortner dem geplanten Hausbesorgergesetz eine Absage. Insbesondere sei das im Gesetzesentwurf vorgesehene Mitbestimmungsrecht der MieterInnen in Sachen Hausbetreuung gefährlich für sozial schwächere MieterInnen. Die größte Sorge Bandion-Ortners hierbei:“Wenn eine Mehrheit wohlhabender Mieter eine Änderung in Richtung einer kostenintensiveren Hausbetreuung beansprucht, könnte sie dies nach Einführung einer solchen Bestimmung den weniger Wohlhabenden aufzwingen.“ Weiters sei ein derartiges Mitbestimmungsrecht der MieterInnen rechtlich nicht vorgesehen, weshalb dieser Vorschlag abzulehnen sei. Was die Justizministerin dabei vergessen dürfte ist, dass jeder der mitbestimmt auch zahlen muss. So wirkt die Sorge Bandion-Ortners, dass „böse“ Reiche freiwillig einer teureren Lösung zustimmen könnten um sozial Schwächeren eins auszuwischen, einigermaßen absurd. Wieso man bei der Bestellung von Leistungen, die man selbst bezahlt, kein Mitspracherecht haben soll, ist für die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte nicht nachvollziehbar. Wer zahlt muss auch Entscheiden dürfen, weshalb der Gesetzesentwurf einen Schritt in die Richtige Richtung geht. Auch die Argumentation, dass dies bisher nicht gesetzlich vorgesehen und daher abzulehnen sei, erscheint – gerade weil sie von der Justizministerin kommt – äußerst befremdlich. Bereits jetzt sind grundlegende Mietermitbestimmungsrechte in Bundesgesetzen wie dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgeschrieben, weshalb von einem absoluten Tabubruch keine Rede sein kann. Darüberhinaus sollten auch Gesetzesentwürfe gerade dazu prädestiniert sein um neue Gesetze zu beschließen. Wo kämen wir hin, wenn nichts beschlossen werden würde, was es nicht gibt?

Die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte freut sich, dass der Forderung nach “Mietermitbestimmung für Alle” im vorliegenden Gesetzesentwurf entgegengekommen wird, und unterstützt diesen Vorschlag.

Feb 232010

Die offiziellen Ergebnisse der Volksbefragung “Wien will´s wissen!” liegen vor. Und einige davon sind durchaus überraschend. Da ist zuerst einmal die Beteiligung der Wienerinnen und Wiener. Mit knapp 36 % war sie die zweithöchste in der Geschichte der Wiener Volksbefragungen. Das belegt recht eindrucksvoll das Interesse der Bevölkerung an den abgefragten Themen und ließ letztlich auch die Kritiker der Volksbefragung verstummen. Zweiter Punkt: Das mehr als nur deutliche Ergebnis bei der Frage “Sind Sie dafür, dass in Wien die Möglichkeit geschaffen wird, neue HausbesorgerInnen (mit modernem Berufsbild) einzustellen?” 81,67 % sagten Ja zur Wiedereinführung des Hausbesorgerberufes. Im Jahr 2000 wurde das Hausbesorgergesetz abgeschafft, ohne die Bevölkerung zu fragen. Zehn Jahre später hat sie dennoch geantwortet. Nun ist es Sache des Bundes aus dieser Antwort die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Jan 252010

Laut einer Meldung von ORF-ON bereitet die Stadt Wien eine Millionenklage gegen fünf verschiedene Aufzugsfirmen wegen überhöhter Rechnungsbeträge vor.
Bereits im Jahr 2007 wurden gegen die Unternehmen Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH., Kone AG, Otis GmbH., Haushahn Aufzüge GmbH und Doppelmayr Aufzüge AG vom Gericht Geldbußen in der Höhe von insgesamt 75,4 Mio. Euro wegen illegaler Preisabsprachen verhängt. Das Urteil wurde im Jahre 2008 vom Obersten Gerichtshof bestätigt und ist somit rechtskräftig.
Im Rahmen der nunmehr von der Stadt Wien ins Auge gefasste Klage sollen auch in Rechnung gestellte Arbeiten im Auftrag von Wiener Wohnen gerichtsanhängig werden. Sollte die Stadt Wien diese Verfahren gewinnen, so könnten auch die Mieterinnen und Mieter davon profitieren. Bei überhöhten Entgelten für Wartungsverträge sogar direkt. Rückzahlungen in diesem Bereich wären zum Teil den einzelnen Betriebskostenabrechnungen der Wohnhausanlagen gut zu schreiben.

Jan 202010

von Manfred Domschitz

Vom 11. bis zum 13. Februar findet in Wien eine Volksbefragung statt. Fünf Fragen werden dabei gestellt. Gleich die erste lautet: “Sind Sie dafür, dass in Wien die Möglichkeit geschaffen wird, neue HausbesorgerInnen (mit modernem Berufsbild) einzustellen?”

Der Hintergrund: Im Jahr 2000 schaffte die damalige schwarz-blaue Regierungsmehrheit das Hausbesorgergesetz ersatzlos ab. Über die Beweggründe kann man nur spekulieren. Die Auftragslage der Reinigungsunternehmen hat sich dadurch jedenfalls nicht verschlechtert. Was bei der Diskussion aber meist übersehen wird: Auch vor Abschaffung des Hausbesorgergesetzes gab es keine Verpflichtung des Hauseigentümers, einen Hausbesorger zu beschäftigen. 2000 wurde aber selbst die Möglichkeit (!) beseitigt. Es wurde also ein ganzer Beruf – manche nannten ihn sogar eine “Wiener Institution” – schlichtweg verboten. Ein im Grunde beispiellos merkwürdiger Vorgang. Hauptbetroffen von der neuen Rechtslage war die Stadt Wien mit ihren 220.000 Gemeindewohnungen und ihren damals 4.000 Hausbesorgerdienstposten, die von einem Tag auf den anderen nicht mehr nachbesetzt werden konnten.

Wenn heute von verschiedenen Seiten behauptet wird, dass es der Stadt Wien jederzeit möglich wäre, in den Gemeindebauten Hausbesorger zu beschäftigen, so ist das schlicht falsch. Denn das wesentliche Kriterium, das den Hausbesorger von einem “Hausbetreuer” unterschied, war seine – im Hausbesorgergesetz geregelte – Dienstwohnung innerhalb der Wohnhausanlage. Erst die Tatsache, dass der Hausbesorger im Haus wohnte, machte ihn zu jenem Ansprechpartner, den sich heute viele Mieter wieder zurück wünschen.

Keine Frage: Es gibt auch sehr viele, die das anders sehen. Nicht alle Hausbesorger sind schließlich als Heinzelmännchen in die Geschichte eingegangen. Da unterscheiden sich die Hausbesorger nicht von anderen Berufsgruppen. Die Entscheidung “Hausbesorger: Pro oder Contra?” lässt sich mit Einzelbeispielen nicht sinnvoll treffen. Die eigentliche Frage lautet: Sollen die Mieter in Hinkunft wieder zwischen Hausbesorgern und Reinigungsdiensten wählen können, oder sollen sie weiterhin dazu gezwungen sein, die Hausbetreuung externen Firmen zu überantworten? Betrachtet man es so, dann kann man als Mieter bei der Volksbefragung eigentlich nur mit Ja abstimmen.

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