Das Statut
Das Mietermitbestimmungsstatut regelt bestimmte Mitbestimmungsrechte von Mieterinnen und Mietern bei der Bewirtschaftung ihres Wohnhauses, die über die allgemeinen gesetzlichen Rechte hinaus gehen. Die Rechte im Rahmen des Mietermitbestimmungsstatuts werden den Mieterinnen und Mietern vom Hauseigentümer auf freiwilliger Basis eingeräumt. Mietermitbestimmungsstatute sind daher ein Bekenntnis des Vermieters zu erweiterten Mieterrechten. Der größte Hauseigentümer, der diesem Bekenntnis folgt, ist die Stadt Wien mit ihren mehr als 220.000 Gemeindewohnungen. Darüber hinaus stehen Mietermitbestimmungsstatute bei einigen gemeinnützigen Bauverereinigungen in Kraft.
Die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte wird in nächster Zeit an dieser Stelle ein “Kommentiertes Mietermitbestimmungsstatut” zur Verfügung stellen. Das “Kommentierte Mietermitbestimmungsstatut” wird aus dem Originaltext und erläuternden Bemerkungen bestehen. In der Zwischenzeit steht Ihnen an dieser Stelle der unkommentierte Originaltext des Mietermitbestimmungsstatutes zur Verfügung.
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DAS MIETERMITBESTIMMUNGSSTATUT
für Mieter von Wiener Wohnen
in der geltenden Fassung vom 1.1.2000
Präambel
§1 – Begriff der Wohnhausanlage
§2 – Personenbezogene Bezeichnungen
§3 – Rechte der Mieter
§4 – Organe der Mietermitbestimmung
§5 – Mieterversammlung
§6 – Aufgaben der Mieterversammlung
§7 – Mieterbeirat
§8 – Arbeitsweise des Mieterbeirats
§9 – Wahl eines einzigen Mietervertreters
§10 – Aufgaben des Mieterbeirats
§11 – Wahl des Mieterbeirats
§12 – Wahlanzeige
§13 – Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche
§14 – Allgemeiner Inhalt der Mitwirkung
§15 – Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
§16 – Betriebskosten
§17 – Errichtung und Wartung von Aufzügen
§18 – Gemeinschaftseinrichtungen
§19 – Hausordnung und Benützungsregelungen für Gemeinschaftseinrichtungen
§20 – Wechsel der Verwaltung
§21 – Unterstützungspflicht der Stadt Wien – Wiener Wohnen
§22 – Streitschlichtung
§23 – Übergangsbestimmung