Gemeinschaftsanlagen – Kosten

Frage: Unser Haus wird zur Zeit saniert. Diese Sanierung beinhaltet auch die Waschküche die zu einem Trockenraum umgebaut werden soll. Trockenraum bedeutet auch einen Trockner. Nur wollen von den 15 wohneinheiten wo es zur Zeit drei leere Wohneinheiten gibt, nur zwei Wohneinheiten einen Trockner haben. Kann ich als Mieterbeirat verhindern, dass wir diesen Trockner bekommen?

Antwort: Gemäß § 18 Abs 3 Mietermitbestimmungsstatut ist für die Änderung einer bestehenden, oder dem Herstellen einer neuen Gemeinschaftseinrichtung die schriftliche Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mieter erforderlich. Sind dafür Anschaffungs- oder Betriebskosten zu bezahlen, ist darüber hinaus die schriftliche Zustimmung aller belasteten Mieter einzuholen. Im gegenständlichen Fall kommt es zu einer Änderung einer bestehenden Gemeinschaftsanlage ( die Waschküche wird zu einem Trockenraum umgebaut). Darüber hinaus fallen auch Anschaffungskoten für den Trockner an.
Wiener Wohnen muss daher die Zustimmung der Mieter einholen.

Quelle: Rechtsberatung der WMBR

MÖCHTEN SIE MIETERVERTRETER/IN WERDEN?

© 2010 Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte Suffusion WordPress theme by Sayontan Sinha