Gartenarbeiten – Baumfällungen

Bei Grünanlagen kann der Begriff „Betrieb“ als Betreuung im Sinn einer laufenden Pflege verstanden werden. Auf diese Art ist die Abgrenzung zwischen Betriebs- und Erhaltungsaufwand vorzunehmen. Es könnte daher zur laufenden Pflege einer Grünfläche allenfalls die jahreszeitlich bedingte oder sonst regelmäßig notwendige Erneuerung von Kleinpflanzen gerechnet werden, die Entfernung eines abgestorbenen Baumes, eine deshalb erforderliche Ersatzpflanzung und die erstmalige neue Anpflanzung bisher nicht vorhandener Gartenpflanzen sind aber schon ihrer Art nach Maßnahmen, die über die bloß regelmäßige Gartenbetreuung hinausgehen und daher unabhängig von der Höhe dieser Aufwendungen nicht mehr zu den Betriebskosten zu rechnen.

Quelle: OGH 5 Ob 143/09d (5 Ob 144/09a)

MÖCHTEN SIE MIETERVERTRETER/IN WERDEN?

© 2010 Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte Suffusion WordPress theme by Sayontan Sinha