Laut Kundmachung der Bundesministerin vom Juli 2011 könnten die um rund 5,4% erhöhten Kategoriebeträge ab 1. August 2011 für neue MieterInnen und ab 1. September 2011 für bestehende Mietverhältnisse mietrechtlich wirksam werden.
Anhebung der Kategoriebeträge neuer Mietverträge wird mit 1. September 2011, für bestehende Mietverträge (die bis 1. März 1994 abgeschlossen sind) wird mit 1. Oktober 2011 durchgeführt (z.B. eine Wohnung der Kategorie B – neuer Wert ab 1. Oktober 2011 – 2,44 € (Erhöhung 0,13 € pro m²)). Herangezogen wird dabei der April-Wert des von der Statistik Austria erstellten Vebraucherpreisindex auf Basis des Jahres 2000 (VPI 2000).
Von dieser Anhebung der Hauptmietzinse sind rund 125.000 GemeindebaumieterInnen ab 1. Oktober 2011 betroffen.