Okt 122011

Viele Anfragen von Mieterbeiräten an uns, was hat Hausbesorger zu tun?

Reinigung der Stiegen und Gänge – Einmal wöchentlich zweimal kehren und einmal wöchentlich waschen

Zur Reinigungsverpflichtung zählen ebenso Stiegengeländer, Eingangstüren, Kellertüren, monatlich Türen zu öffentlich zugänglichen Räumen, Aufzugstüren und Zählerkastentüren (außen)

Reinigung der Waschküche – Einmal monatlich

Kehren des Kellers – Einmal monatlich

Putzen der Stiegenhaus- und Gangfenster – Dreimal jährlich

Höfe – (unter Hof versteht man eine Fläche, die auf allen Seiten von Gebäudeteilen begrenzt wird und nicht überdacht ist) – Einmal wöchentlich kehren

-Das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis, soweit dies in Erfüllung der dem Hauseigentümer nach den bestehenden Vorschriften obliegenden Verpflichtungen erforderlich ist

Sorgepflicht – Die Sorgepflicht für die Beleuchtung umfasst außer Ein- und Ausschalten der Stiegen- Hof- und Haustorbeleuchtung auch die Behebung kleiner Schäden, soweit dies ohne fachliche Ausbildung möglich ist

P.S  Das ist ein kleiner Auszug der Tätigkeit einer gewissenhaften Hausbesorgerin und Hausbesorger

MÖCHTEN SIE MIETERVERTRETER/IN WERDEN?

© 2010 Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte Suffusion WordPress theme by Sayontan Sinha