Jun 232011

Die Jahresabrechnung der Betriebskosten für 2010 bringt für viele GemeindebaumieterInnen folgendes Ergebnis: 68 Prozent, also knapp 150.000 GemeindemieterInnen, erhalten ab 1. August durchschnittlich 89 Euro gutgeschrieben. Nur für rund 32 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2010 eine Nachzahlung von durchschnittlich 61 Euro. Die gesamten Betriebskosten 2010 liegen nahezu auf dem selben Niveau, wie im Jahr 2009. Mit einem Plus von 0,67 Prozent ist nur eine marginale Veränderung gegenüber dem Vorjahresergebnis zu verzeichen.

In die Betriebskosten dürfen allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten – zum Beispiel für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift – eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die nicht immer eingehalten wird. Daher empfiehlt sich die Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung.  Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei Euro wesentlich, dann ist eine genauere Überprüfung anzuraten und zu empfehlen. 

Mit der Jahresabrechnung 2010 wird den MieterInnen in diesem Jahr eine vollkommen neue und leicht verständliche Aufstellung sowie auch ein Leitfaden mit den wichtigsten Erläuterungen und Erklärungen für einzelne Positionen und Fachausdrücke zugesandt. „Wir erreichen damit im Sinne unseres konsequenten Serviceausbaus eine weitere Verbesserung für die Bewohnerinnen und Bewohner und schaffen zusätzliche Transparenz, die auch die einfache Überprüfung der Jahresabrechnungen erleichtern soll“, unterstreicht Dr. Michael Ludwig.

Für alle jene Wohnhausanlagen, bei denen eine Nachzahlung erforderlich ist, bietet Wiener Wohnen den BewohnerInnen an, bereits ab einem Betrag von mehr als 50 Euro automatisch in gleichmäßigen Beträgen offene Summe zu bezahlen.

Sollten irgendwo tatsächliche Differenzen zwischen Mietern und Hausverwaltung bzw. der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, so werden diese bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

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