Jun 052012

Die Einhaltung der Hausordnung und des Wiener Reinhaltegesetzes wird seitens der Stadt Wien weiterhin verstärkt kontrolliert. Wiener Wohnen setzt nun zusätzlich auch auf das Instrument der mobilen Videoüberwachung. Ab sofort werden die Teams der Ordnungsberater von Wiener Wohnen illegale Sperrmüllablagerungen zusätzlich mit Live-Videoüberwachung verstärkt im Auge haben. Mithilfe moderner Tablet-PCs ist es ihnen möglich, direkt auf die Livebilder der videoüberwachten Bereiche in den Gemeindebauten zuzugreifen. Somit können in Zukunft Übeltäter, die auf frischer Tat ertappt werden, direkt vor Ort auf ihr sträfliches Verhalten aufmerksam gemacht und gegebenenfalls auch weitere Schritte eingeleitet werden.

„Bereits in der Pilotphase, die in den vergangenen Monaten in zwei Wiener Gemeindebauten durchgeführt wurde, konnte eine drastische Reduktion von Sperrmüllablagerungen und damit eine deutliche Verbesserung der Situation erreicht werden. Ein Erfolg, der sich nicht zuletzt auch auf die Geldbörsen der MieterInnen auswirkt“, erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Denn die Kosten, die für die Sperrmüll-Entsorgung aufgebracht werden müssen, werden gemäß den mietrechtilchen Bestimmungen von der jeweiligen Hausgemeinschaft getragen. „Müllsünder“ schädigen somit durch ihr Verhalten alle MieterInnen der betroffenen Wohnhausanlage. „Es handelt sich dabei keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Daher werden wir nun verstärkt und ganz im Sinne der BewohnerInnen gegen illegale Müll-Entsorgungen und das Abstellen von Spermüll auch mit Hilfe der mobilen Videoüberwachung vorgehen“, so Ludwig. Die Verursacher müssen mit Strafen von bis zu 2.000 Euro rechnen.

Rund 2.800 Kameras sind derzeit in 22 Wohnhausanlagen installiert und in Betrieb. Die Inbetriebnahme erfolgte schrittweise bis September 2011. Im Dezember 2009 genehmigte die Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt die zeitlich unbeschränkte  Videoüberwachung von Aufzügen, Garagen, Müllräumen und Kellern von Städtischen Wohnhausanlagen, bei denen aufgrund von Vandalismus, Sachbeschädignungen und Diebstählen besonders hohe Schadensummen zu verzeichnen waren. Zuvor war in den Wohnhausanlagen genauestens ermittelt worden, welche neuralgischen Bereiche mit Kameras zu überwachen sind. Dies erfolgte in enger Abstimmung mit HausbesorgerInnen, MietervertreterInnen und MieterInnen. Die Kosten werden ausschließlich von Wiener Wohnen getragen. Die BewohnerInnen werden nicht belastet.

Obwohl die Videoüberwachung nur an besonders neuralgischen Punkten zum Einsatz gebracht wurde, konnte in den jeweiligen Wohnhausanlagen eine deutliche Reduktion an Schadensfällen – und zwar in der gesamten Wohnhausanlage – registriert werden. Sachbeschädigungen durch Vandalismus sind um mehr als die Hälfte zurückgegangen, die Schadenskosten insgesamt um fast 70 Prozent. Die Kameras liefern auch bei Dunkelheit oder in der Nacht gestochen scharfes Bildmaterial, da alle mit Infrarot ausgestattet sind. Darüber hinaus sind sie in Ausführung und Montage vandalensicher. Sie halten auch tiefen Temperaturen bis unter – 20 C Grad. Bei Müllplätzen sind die Kameras derart fein justiert, dass ausschließlich nur deren Innenbereiche gefilmt werden. 

Entsprechend den vor der Datenschutzkommission erteilten Auflagen werden sämtliche Daten, die von den einzelnen Kameras aufgezeichnet und in einem speziell abgesicherten Datenspeicher gesichtet werden, nach maximal 72 Stunden überschrieben und damit automatisch gelöscht. Das gespeicherte Bildmaterial wird ausschließlich im Anlassfall – also bei einem strafrechtlich relevanten Tatbestand – gesichtet. Sobald eine entsprechende Meldung eingeht, wird neben der Sicherung des relevanten Bildmaterials durch eine datenschutzrechtlich befugte Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter von Wiener Wohnen auch der Schaden vor Ort dokumentiert. Im Falle eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes wird Anzeige erstattet und das gesicherte Datenmaterial als verschlüsselte, kennwortgeschützte Datei der Polizei zur Strafverfolgung ausgehändigt. Um jedoch im Schadensfall auf das vorhandene Bildmaterial zugreifen zu können, ist die rasche Schadensmeldung Voraussetzung. Unter der bewährten Wiener Wohnen Servicenummer 05 75 75 75 werden an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr sämtliche Meldungen über Schäden entgegengenommen und auch alle Fragen rund um das Thema Videoüberwachung beantwortet.

Übrigens: Sperrmüllentsorgung ganz legal und kostenlos ist auf allen Mistplätzen der Stadt Wien (MA 48) möglich. Die Mistplätze sind eine kostenlose Einrichtung der Wiener Stadtverwaltung. Dort können umweltgerecht Sperrmüll, Altstoffe und Problemstoffe abgegeben werden. Alle öffentlichen Mistplätze sind online auf www.wien.gv.at/stadtplan/ unter dem Menüpunkt „Saubere Stadt“ zu finden. Kostenlose Auskünfte gibt es auch beim Misttelefon unter der Wiener Nummer 546 48 (Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr).

Mai 222012

Insgesamt 125 MitarbeiterInnen von wohnpartner, dem Nachbarschafts-Service in den Wiener Gemeindebauten sind seit dem Jahr im Einsatz. In den Abend- und Nachtstunden in der warmen Jahreszeit wird darüber hinaus in Form von „wohnpartner unterwegs“ eine weitere wichtige Leistung zur Steigerung der Wohnqualität durchgeführt.

wohnpartner unterwegs“ versteht sich als flexible und mobile Service-Einrichtung der Stadt Wien, die das gegenseitige Verständnis weckt und eine Sensibilisierung der BewohnerInnen auf die Interessen und Anliegen ihrer NachbarInnen fördert. „Insgesamt ist die Wohnzufriedenheit in den Städtischen Wohnhausanlagen in Wien sehr hoch. Aber es gibt bestimmte Reibepunkte – wie in privaten Wohnhäusern auch. Dazu gehören Probleme mit dem Einhalten der Hausordnung, Lärmbelästigung oder unerlaubt abgelagerter Müll“, erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Die wohnpartner-Teams setzen bei ihrer Arbeit auf den Dialog mit den BewohnerInnen vor Ort. Geschulte MitarbeiterInnen sind bereits seit Mai dieses Jahres wieder in Zweier-Teams in den Gemeindebauten unterwegs, um möglichen Auseinandersetzungen vorzubeugen und bestehenden Konflikten entgegenzuwirken. Wie bei allen gemeinschaftsfördernden Projekten gilt auch hier: „Durch`s Reden kommen die Leut`zamm“.

Apr 122012

Mit der Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzblatts durch das Justizministerium wurden die neuen – ab 1. April geltenden – Richtwerte bekanntgemacht. Die Erhöhung, welche alle zwei Jahre erfolgt, deckt sich in ihrer Höhe mit der Steigerungder Verbraucherpreise. Rund 350.000 MieterInnen in ganz Österreich sind davon betroffen. Mit 01. April bzw. mit 1. Mai. 2012 bei Bestandsmieten steigen österreichweit die Richtwerte um bis zu 5,18 Prozent. der Richtwert für Wien erhöht scih von 4,91 Euro auf 5,16 Euro, das entspricht einer Steigerung um 5,09 Prozent. Der tatsächlich verrechnete Mietzins wird jedoch noch von einer Vielzahl von Zu- un Abschlägen bestimmt. „Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Somit kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gefordert werden“, erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Stadt Wien biete daher die Möglichkeit der kostenlosen Überprüfung an, wie der Wiener Wohnbaustadtrat betont. Außerdem forderte Ludwig neuerlich eine längst fällige Novellierung des Mietrechtsgesetzes durch die zuständigen Bundesministerien.

Richtwertmieten gelten im Wesentlichen für nach dem 1. März. 1994 unterzeichnete Mietverträge für Altbau-Mietwohnungen. Die Höhe des tatsächlichen Mietzinses wird allerdings auch noch von einer Fülle an Zuschlägen und (in der Praxis selten gewährten) Abschlägen bestimmt. Bewertungskriterien für Zu- und Abschläge sind vor allem die Lage und Ausstattungen (wie z.B. Gemeinschaftsräume, Kabel-TV-Anschluss). Allerdings müssen diese Zu- und Abschläge weder angeführt noch begründet werden. „Das derzeit gültige System lässt jegliche Transparenz und Fairness vermissen“, kritisierte Stadtrat Michael Ludwig.

Um die mangelnde Transparenz und Fairness in Zukunft sicherzustellen, spricht sich Ludwig erneut für eine rasche Novellierung des Mietrechtsgesetzes aus. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig Obergrenzen einzuführen. „Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter willkürlich in die Höhe getrieben werden“, so Ludwig: „Die Summe der Zu- und Abschläge soll klar begrenzt werden und im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit verpflichtend auch im Mietvertrag festgehalten werden müssen“.

Darüber hinaus sollte die derzeitige Form des Lagerzuschlags aufgehoben werden. Dieser führe in den meisten Fällen zu sogenannten „windfall-profits“. Dabei werden durch Investitionen, die von der Gebietskörperschaft getätigt werden, beispielweise durch den U-Bahn-Bau, Verbesserungen der Lage erreicht, die schließlich von VermieterInnen in Form höherer Mieten zu deren Profit genutzt werden. „Eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes ist notwendig. Diese sollte auch klare Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich der Gemeindewohnungen und der geförderten Wohnungen bereits seit vielen Jahren gibt, zu schaffen. Alle Mietverhältnisse, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, sollten erfasst und geschützt werden“, forderte Ludwig. Um auch in Zukunft die Leistbarkeit des Wohnens sicherzustellen, sei eine Überarbeitung der bundesgesetzlichen Regelung unumgänglich. Denn derzeit würden durch die Neuabschlüsse von Mietverträgen nach dem Richtwertsystem ungerechtfertigte und in keinem Verhältnis stehende „Mietpreissprünge“ verursacht, die damit für allgemeine Steigerungen der Mieten verantwortlich sind.

Im Gegensatz zu privaten VermieterInnen verzichtet die Stadt auf rechtlich zulässige Zuschläge, wie Stadtrat betonte: Im geförderten Wiener Wohnbau und im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt. Für Gemeindewohnungen werden in der Neuvermietung generell nur maximal 90 Prozent des gültigen Richtwerts ohne jeglicher Form von Zuschlägen herangezogen“. Der neue Richtwert für eine Kategorie A Wohnung beträgt somit 4, 64 Euro. Bei bestehenden Mietverhältnissen wird dieser neue Wert ab Mai 2012 berechnet.

Okt 122011

Viele Anfragen von Mieterbeiräten an uns, was hat Hausbesorger zu tun?

Reinigung der Stiegen und Gänge – Einmal wöchentlich zweimal kehren und einmal wöchentlich waschen

Zur Reinigungsverpflichtung zählen ebenso Stiegengeländer, Eingangstüren, Kellertüren, monatlich Türen zu öffentlich zugänglichen Räumen, Aufzugstüren und Zählerkastentüren (außen)

Reinigung der Waschküche – Einmal monatlich

Kehren des Kellers – Einmal monatlich

Putzen der Stiegenhaus- und Gangfenster – Dreimal jährlich

Höfe – (unter Hof versteht man eine Fläche, die auf allen Seiten von Gebäudeteilen begrenzt wird und nicht überdacht ist) – Einmal wöchentlich kehren

-Das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis, soweit dies in Erfüllung der dem Hauseigentümer nach den bestehenden Vorschriften obliegenden Verpflichtungen erforderlich ist

Sorgepflicht – Die Sorgepflicht für die Beleuchtung umfasst außer Ein- und Ausschalten der Stiegen- Hof- und Haustorbeleuchtung auch die Behebung kleiner Schäden, soweit dies ohne fachliche Ausbildung möglich ist

P.S  Das ist ein kleiner Auszug der Tätigkeit einer gewissenhaften Hausbesorgerin und Hausbesorger

Sep 052011

Laut Kundmachung der Bundesministerin vom Juli 2011 könnten die um rund 5,4% erhöhten Kategoriebeträge ab 1. August 2011 für neue MieterInnen und ab 1. September 2011 für bestehende Mietverhältnisse mietrechtlich wirksam werden.

Anhebung der Kategoriebeträge neuer Mietverträge wird  mit 1. September 2011, für bestehende Mietverträge (die bis 1. März 1994  abgeschlossen sind) wird mit 1. Oktober 2011  durchgeführt (z.B. eine Wohnung der Kategorie B –  neuer Wert ab 1. Oktober  2011 – 2,44 € (Erhöhung 0,13 € pro m²)).  Herangezogen wird dabei der April-Wert des von der Statistik Austria erstellten Vebraucherpreisindex auf Basis des Jahres 2000 (VPI 2000).

Von dieser Anhebung der Hauptmietzinse sind rund 125.000 GemeindebaumieterInnen ab 1. Oktober 2011 betroffen.

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