Apr 122012

Mit der Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzblatts durch das Justizministerium wurden die neuen – ab 1. April geltenden – Richtwerte bekanntgemacht. Die Erhöhung, welche alle zwei Jahre erfolgt, deckt sich in ihrer Höhe mit der Steigerungder Verbraucherpreise. Rund 350.000 MieterInnen in ganz Österreich sind davon betroffen. Mit 01. April bzw. mit 1. Mai. 2012 bei Bestandsmieten steigen österreichweit die Richtwerte um bis zu 5,18 Prozent. der Richtwert für Wien erhöht scih von 4,91 Euro auf 5,16 Euro, das entspricht einer Steigerung um 5,09 Prozent. Der tatsächlich verrechnete Mietzins wird jedoch noch von einer Vielzahl von Zu- un Abschlägen bestimmt. „Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Somit kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gefordert werden“, erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Stadt Wien biete daher die Möglichkeit der kostenlosen Überprüfung an, wie der Wiener Wohnbaustadtrat betont. Außerdem forderte Ludwig neuerlich eine längst fällige Novellierung des Mietrechtsgesetzes durch die zuständigen Bundesministerien.

Richtwertmieten gelten im Wesentlichen für nach dem 1. März. 1994 unterzeichnete Mietverträge für Altbau-Mietwohnungen. Die Höhe des tatsächlichen Mietzinses wird allerdings auch noch von einer Fülle an Zuschlägen und (in der Praxis selten gewährten) Abschlägen bestimmt. Bewertungskriterien für Zu- und Abschläge sind vor allem die Lage und Ausstattungen (wie z.B. Gemeinschaftsräume, Kabel-TV-Anschluss). Allerdings müssen diese Zu- und Abschläge weder angeführt noch begründet werden. „Das derzeit gültige System lässt jegliche Transparenz und Fairness vermissen“, kritisierte Stadtrat Michael Ludwig.

Um die mangelnde Transparenz und Fairness in Zukunft sicherzustellen, spricht sich Ludwig erneut für eine rasche Novellierung des Mietrechtsgesetzes aus. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig Obergrenzen einzuführen. „Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter willkürlich in die Höhe getrieben werden“, so Ludwig: „Die Summe der Zu- und Abschläge soll klar begrenzt werden und im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit verpflichtend auch im Mietvertrag festgehalten werden müssen“.

Darüber hinaus sollte die derzeitige Form des Lagerzuschlags aufgehoben werden. Dieser führe in den meisten Fällen zu sogenannten „windfall-profits“. Dabei werden durch Investitionen, die von der Gebietskörperschaft getätigt werden, beispielweise durch den U-Bahn-Bau, Verbesserungen der Lage erreicht, die schließlich von VermieterInnen in Form höherer Mieten zu deren Profit genutzt werden. „Eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes ist notwendig. Diese sollte auch klare Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich der Gemeindewohnungen und der geförderten Wohnungen bereits seit vielen Jahren gibt, zu schaffen. Alle Mietverhältnisse, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, sollten erfasst und geschützt werden“, forderte Ludwig. Um auch in Zukunft die Leistbarkeit des Wohnens sicherzustellen, sei eine Überarbeitung der bundesgesetzlichen Regelung unumgänglich. Denn derzeit würden durch die Neuabschlüsse von Mietverträgen nach dem Richtwertsystem ungerechtfertigte und in keinem Verhältnis stehende „Mietpreissprünge“ verursacht, die damit für allgemeine Steigerungen der Mieten verantwortlich sind.

Im Gegensatz zu privaten VermieterInnen verzichtet die Stadt auf rechtlich zulässige Zuschläge, wie Stadtrat betonte: Im geförderten Wiener Wohnbau und im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt. Für Gemeindewohnungen werden in der Neuvermietung generell nur maximal 90 Prozent des gültigen Richtwerts ohne jeglicher Form von Zuschlägen herangezogen“. Der neue Richtwert für eine Kategorie A Wohnung beträgt somit 4, 64 Euro. Bei bestehenden Mietverhältnissen wird dieser neue Wert ab Mai 2012 berechnet.

Mrz 222012

Die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte, die im Oktober 2009 auf Initiative von Gemeindebau-MietervertreterInnen als unabhängige Vereinigung gegründet wurde, ist nicht nur Plattform für den bezirksübergreifenden Austausch der Wiener Mieterbeiräte, sondern bietet ihren Mitgliedern auch kostenlose Beratung und Weiterbildung. Die Vereinigung setzt sich für eine weiter verbesserte MieterInnfen-Mitbestimmung ein, wo mehr als 500 MietervertreterInnen bereits ihre kostenlosen Angebote nützen. Als Sprachrohr der BewohnerInnen und als wichtige Drehscheibe zu Wiener Wohnen und wohnpartner leisten dei zahlreichen engagierten MietervertreterInnen einen zentralen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Wohnzufriedenheit in den Städtischen Wohnhausanlagen. „Deshalb begrüße und befürworte ich die Arbeit der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte. Denn einerseits unterstützt sie die Mietervertreterinnen und -vertreter bei ihren Aufgaben im Dienste der BewohnerInnen, andererseits wird auch die wertvolle Tätigkeit der Mieterbeiräte weiter aufgewertet“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Die Möglichkeit zur Mitbestimmung für die MieterInnen nimmt speziell in den Wiener Gemeindebauten einen sehr hohen Stellenwert ein. Ziel der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte ist es, die MietervertreterInnen durch einen intensivierten Erfahrungstausch, durch Vernetzung und Weiterbildung zu stärken und damit verbessert in die Lage zu versetzen, die Interessen der BewohnerInnen zu vertreten. Neben der Organisation und Begleitung von Vernetzungstreffen werden – in Ergänzung zu den Mieterbeiratskursen der Stadt Wien – vertiefende Seminare, Vorträge zu interessanten Themen sowie Beratungen durch MentorInnen angeboten. Darüber hinaus vertritt die Vereinigung die Anliegen der MietervertreterInnen bei Wiener Wohnen und steht in engem Kontakt zu wohnpartner, dem Nachbarschaftsservice in Gemeindebauten. Sie unterstützt bei der Wahl neuer Mieterbeiräte und gibt mittlerweile bereits eine ganze Reihe von Gemeindebauzeitungen heraus.

Am 8. März wählte die Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte für die kommenden drei Jahre einen neuen Vorstand. Dabei wurde der bisherige Vorsitzende Günter Rech, Mietervertreter im Franz-Koch-Hof in Floridsdorf, in seiner Funktion bestätigt. Seine neuen StellvertreterInnen sind Sylvia Wotruba aus dem Gemeindebau Engerthstraße 148 in Leopoldstadt und Wolfram Mack aus der Städtischen Siedlung „Auf der Schmelz“ in Rudolfsheim-Fünfhaus.

Das engagierte Trio mit langjährigen Erfahrungen als MietervertreterInnen hat viel vor. „Wir wollen unsere Angebote – alle sind ebenso wie die Mitgliedschaft bei der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte kostenlos – weiter ausbauen. Und noch mehr BewohnerInnen für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Mieterbeirat gewinnen – und dies nicht nur im Gemeindebau. Denn sich als Mietervertreterin, Mietervertreter für die Gemeinschaft und das gute Zusammenleben einzusetzen, ist eine sehr schöne, sinnvolle und spannende Aufgabe“.

Die Mitgliedschaft bei der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte ist kostenlos. MietervertreterInnen, die sich für eine Mitgliedschaft interessieren, finden alle wichtigen Informationen und ein Beitrittsformular auf dieser Homepage.

Feb 292012

aus „Kronen Zeitung“ übernommen

Im 15. Bezirk setzte ein Mieter einen Gemeindebau unter Wasser, weil er illegal eine SAT-Antenne montiert und vergessen hatte, die Dachluke zu schließen. In Liesing wiederum löste sich eine unsachgemäß angebrachte „Schüssel“ und krachte zu Boden. Verletzt wurde zum Glück niemand. Damit soll nun Schluss sein.

Nicht schön, schlecht für die Fassade und oft illegal montiert. Bisher stillschweigend hingenommen, sagt die Stadt dem illegalen Antennenwildwuchs den Kampf an – offenbar ohne die TV-Gemeinde zu sehr vor den Kopf zu stoßen.

Auf den Gemeindebau-Dächern werden nach und nach spezielle Montagebügel angebracht, auf die alle Parabolspiegel des Hauses „verbannt“ werden.

Zwei Wohnhausanlagen in Floridsdorf sind Vorreiter. Sie erhalten nun als erste Bügel. Leerverrohrungen und Kabelschächte in die Wohnungen werden schon seit Jahren im Zuge von Sanierungen gelegt. Zusatzkosten sollen den Mietern keine entstehen. „Das ermöglicht die individuelle Nutzung von Satellitenfernsehen und unterbindet den Wildwuchs“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Bis alle Bauten aufgerüstet sind, wird es Jahre dauern.

Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte unterstützt diese Initiative von Wohnbaustadtrat und Wiener Wohnen

Feb 082012

Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte veranstaltet im Frühjahr ein Wochenendeseminar für neugewählte Mieterbeiräte, kooptierte Mietervertreter und alle interessierte Mieterbeiräte.

Thema am Samstag, 14.04.2012, von 14 bis 19 Uhr: Was sind Betriebskosten? Was sind Erhaltungskosten und Instandsetzungskosten (Aufkategorisierung) von den leerstehenden Wohnungen (Referent Mag. Martin Orner)

Thema am Sonntag, 15.04.2012, von 09 bis 13 Uhr: Rechte und Pflichte für den Mieterbeirat

Beide Seminare findet im Sport- und Seminarzentrum im Prater, Rustenschacherallee 3-5, 1020 Wien statt.

Eine Anmeldung erfolgt entweder über die E-Mail-Adresse office@wmbr.at oder schriftlich an die Büroadresse Brünner Strasse 34-38, 1210 Wien. Eventuelle telefonische Auskünfte erhalten Sie unter Telefonnummer 0664/88540243.

Wir freuen uns, Sie wieder bei unserem Seminar begrüßen zu dürfen.

Vorsitzender

Günter Rech

P.S. Nach jedem Seminartag laden wir alle Seminarteilnehmer zum gemeinsamen Essen ein!

 

Jan 242012

Insgesamt 1.900 HausbesorgerInnen sind heute noch in den Wiener Gemeindebauten für die Betreuung der Wohnhausanlagen beschäftigt. Sie sorgen das ganze Jahr über für ein gepflegtes Wohnumfeld und – speziell in den Wintermonaten – für die Sicherheit der BewohnerInnen und Passanten auf Gehsteigen und Fußwegen. Exakt 1.824.955 Quadratmeter befestigte Außenfläche, das entspricht deutlich mehr als die Gesamtfläche des 4. Wiener Gemeindebezirks, werden derzeit von den HausbesorgerInnen in den Wiener Gemeindebauten betreut. Die HausbesorgerInnen sind für den Winter bestens gerüstet. Unterstützt werden sie von rund 1.900 maschinellen Geräten. Die Traktoren, Hand-Schneeräumgeräte und Streuwägen wurden im Sommermonaten auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft und gewartet. Neben dem bereits vorhandenen Streugut wurden im Herbst 690.000 kg  Streusplitt, 560.000 kg Salz und 317.000 kg Kaliumcarbonat (Blähton) von den HausbesorgerInnen bevorratet.

Da der Winterdienst und die winterliche Betreuung zu gegebener Witterung unmittelbar erfolgen muss, wurden für all jene Wohnhausanlagen, die weder in der Betreuung von den HausbesorgerInnen liegen, noch von den MitarbeiterInnen der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung abgedeckt werden können, zusätzliche Fachfirmen beauftragt. Insgesamt 12 konzessionierte Unternehmen zeichnen für die winterliche Betreuung von insgesamt 675.000 Quadratmeter befestigter Flächen verantwortlich.

Gesetzlich ist der Winterdienst und die Verpflichtung zur Schneeräumung sowie die Sicherung von Gehwegen in Wohnhäusern und im Gebäudebereich klar geregelt. In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr müssen die Gehwege von Schnee geräumt sein und bei Glatteis bestreut werden. Dabei müssen zwei Drittel des Gehweges, jedenfalls aber mindestens 1,5 Meter, von Eis und Schnee frei sein. Verantwortlich dafür sind die jeweiligen Hauseigentümer bzw. die von ihnen beauftragten Unternehmen oder Personen. Auch die Haftungsfragen bei Unfällen sind klar geregelt. Wurde nicht oder nicht ausreichend geräumt bzw. der verpflichtenden Sicherung der Gehwege bei Eisbildung nicht nachgekommen, haften bei Schäden die jeweiligen Hauseigentümer bzw. die von ihnen beauftragten Hausbesorger oder Firmen.

Auskünfte zur Schneeräumung und zur  winterdienstlichen Betreuung geben die MitarbeiterInnen der Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75. Unter dieser rund um die Uhr erreichbaren Servicenummer werden auch Meldungen über Mängel bzw. Beschwerden entgegen genommen. Eingehende Meldungen werden unmittelbar überprüft und schließlich die notwendigen Schritte eingeleitet.

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