In Penzing ist die Vereinigung der Mieterbeiräte Wiens besonders aktiv. Vor noch nicht zwei Jahren hat sie ihre Tätigkeit aufgenommen und schon ist es gelungen in sechs zusätzlichen Gemeindebauten einen Mieterbeirat zu schaffen.
Zuletzt am 20. Juni haben die MieterInnen des Blathofes ein junges, sehr arbeitsfreudiges Mieterbeiratsteam gewählt. Der „Blathof“ ist ein traditionsreicher Bau mit rund 320 Wohnungen in der Linzerstraße 128.
Gleichzeitig konnte die Vereinigung der Mieterbeiräte Wiens die erste Mietervetreter eines Genossenschaftskomplexes als Mitglieder gewinnen. Im gegenständlichen Bezirksteil wird es zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen den beiden Mietervertretungen, Gemeinde Wien und Genossenschaft, zum Vorteil der MieterInnen des gesamten Gebietes kommen.
Die Jahresabrechnung der Betriebskosten für 2010 bringt für viele GemeindebaumieterInnen folgendes Ergebnis: 68 Prozent, also knapp 150.000 GemeindemieterInnen, erhalten ab 1. August durchschnittlich 89 Euro gutgeschrieben. Nur für rund 32 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2010 eine Nachzahlung von durchschnittlich 61 Euro. Die gesamten Betriebskosten 2010 liegen nahezu auf dem selben Niveau, wie im Jahr 2009. Mit einem Plus von 0,67 Prozent ist nur eine marginale Veränderung gegenüber dem Vorjahresergebnis zu verzeichen.
In die Betriebskosten dürfen allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten – zum Beispiel für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift – eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die nicht immer eingehalten wird. Daher empfiehlt sich die Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei Euro wesentlich, dann ist eine genauere Überprüfung anzuraten und zu empfehlen.
Mit der Jahresabrechnung 2010 wird den MieterInnen in diesem Jahr eine vollkommen neue und leicht verständliche Aufstellung sowie auch ein Leitfaden mit den wichtigsten Erläuterungen und Erklärungen für einzelne Positionen und Fachausdrücke zugesandt. „Wir erreichen damit im Sinne unseres konsequenten Serviceausbaus eine weitere Verbesserung für die Bewohnerinnen und Bewohner und schaffen zusätzliche Transparenz, die auch die einfache Überprüfung der Jahresabrechnungen erleichtern soll“, unterstreicht Dr. Michael Ludwig.
Für alle jene Wohnhausanlagen, bei denen eine Nachzahlung erforderlich ist, bietet Wiener Wohnen den BewohnerInnen an, bereits ab einem Betrag von mehr als 50 Euro automatisch in gleichmäßigen Beträgen offene Summe zu bezahlen.
Sollten irgendwo tatsächliche Differenzen zwischen Mietern und Hausverwaltung bzw. der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, so werden diese bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.
MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle
Jeder Mieter seines Baues. Wie werden sie das?
Sie werden in einer Mieterversammlung gewählt (oder auch nicht). Wie hoch ist ihre Entlohnung?
Die Jobs werden ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht. Wo sind ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, ihre Arbeitsweise, Vollmachten und Zuständigkeiten festgelegt?
Das Mitbestimmungsstatut wurde schon vor 22 Jahren von den Abgeordneten aller im Wiener Gemeinderat gewählten Parteien einstimmig beschlossen und regelt das Mandat der Mieterbeiräte.
Das Mitbestimmungsstatut ist bei Ihrem Mieterbeirat, bei Wiener Wohnen und bei wohnpartner erhältlich.
Ein Mieterbeirat hat:
eine Neuwahl vorzubereiten, die Neuwahl durchzuführen, Mieterbeiratssitzungen und Mieterversammlungen abzuhalten, Kontakte mit Wiener Wohnen, wohnpartner und anderen Mieterbeiräten zu pflegen,
auf die Leistungen von Hausbetreuung oder HausbesorgerInnen zu achten,
Wünsche der Nachbarn entgegen zu nehmen und darüber zu beraten, die Wünsche, wenn sie der Mehrheit aller MieterInnen eintsprechen auch durchsetzen,
Vorschläge für die Verbesserung und Reparaturen veranlassen, die Jahresabrechnung der Betriebskosten zu kontrollieren,
neue MieterInnen zu begrüßen und in die Hausgemeinschaft einzuführen und vor allem auf ein harmonisches, friedliches Miteinander einzuwirken.
Das und vieles Andere erbringen die meisten der mehr als 1200 Wiener Mieterbeiräte unbedankt und unbezahlt. Der einzelne Mieterbeirat leistet nicht nur Einsatz in seiner Freizeit sondern es entstehen
ihm auch unterschiedliche Kosten für Telefonspesen, Portospesen und Fahrtspesen.
Dürfen Kinder alles? Im Rasen Fußballspielen, raufen…? NEIN! Rennen?…JA! – Kinder müssen sich austoben können. In der Hausordnung von Wiener Wohnen heißt es dazu: „Ebenso elementar wie das Ruhebedürfnis erwachsener Hausbewohner ist aber auch des Bedürfnis unserer Kinder nach Spiel und Bewegung. Spielplätze, Freiflächen und dergleichen sind ein wichtiger Bestandteil ihrer Entwicklung. Die von Spielplätzen und anderen Freiflächen ausgehenden Geräusche sind daher nicht als unnötiger Lärm anzusehen“.
Nach 22 Uhr ist jegliches Lärmen zu unterlassen.
Wenn wir eine kritische Einstellung zur Störung durch Kinder empfinden, denken wir an unsere Kindheit, an unsere Jugend, viele von uns könnten noch auf „Gstetten“ spielen und wir werden viel toleranter werden.